Dienstgespräch an einem freien Tag?
Ich war die letzten Tage fern von der Arbeit, da mein Kind krank ist. Nun möchte sich mein Arbeitgeber (kurzfristig) mit mir darüber bei einem Dienstgespräch unterhalten, allerdings an meinem freien Tag, obwohl ich ein Tag später eh wieder da wäre. Mir droht sonst eine Dienstanweisung. Darf der Arbeitgeber sich das Recht rausnehmen mich an meinem freien Tag herbestellen und mit einer Dienstanweisung drohen? Für mich reine Schikane, aber mir geht es jetzt eher ums rechtliche ;) Danke für hilfreiche Antworten
7 Antworten
er darf schon aber wenn du an dem tag leider schon etwas wichtiges vor hast, muss er dir einen anderen termin vorschlagen.
etwas wichtiges ist einfach etwas anderes auch wenn du nur gemütlich auf dem sofa sitzt. "tut mir leid, ich habe schon einen anderen termin aber am tag x bin ich ja sowieso wieder da, da komme ich gerne zu einem gespräch"
ein persogespräch außerhalb deiner dienstzeit müsste dir auch als arbeitszeit angerechnet werden. das weiß dein ag wahrscheinlich nicht.
schau mal hier: "Grundsätzlich gilt: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch auffordert, so hat dieser grundsätzlich Folge zu leisten. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer im Rahmen seines Weisungsrechts (§ 106 GewO) einseitig anweisen, während der Arbeitszeit an einem Personalgespräch teilzunehmen. Er muss dafür jedoch einen sachlichen Anlass haben. Keinesfalls darf der Arbeitgeber z.B. tägliche Personalgespräche außerhalb der Arbeitszeit anordnen, um den Arbeitnehmer zu schikanieren. "
http://www.anwalt.de/rechtstipps/was-tun-wenn-der-arbeitgeber-zum-personalgespraech-ruft_015228.html
unter dem link steht auch, wie du dich als arbeitnehmer verhalten sollst.
Danke für deine Mühe :) Genau auf so eine Antwort habe ich gehofft.
gern! lass dich nicht einschüchtern. du kannst zu dem termin auch ein betriebsratsmitglied mitnehmen wenn du befürchtest, dass dir dort vorwürfe gemacht werden. dein arbeitgeber scheint ja mit drohungen zu arbeiten, da muss man mit allem rechnen.
ich drück dir die daumen und danke für den stern!
ArbeitnehmerInnen sind nicht verpflichtet, an kurzfristig anberaumten Besprechungen außerhalb ihrer Arbeitszeit teilzunehmen. Denn sie haben ein Recht auf freie Gestaltung ihrer arbeitsfreien Zeit. Machen dennoch betriebliche Belange eine Teilnahme an Besprechungen außerhalb der Arbeitszeit nötig, muss ein Vorlauf von mindestens einer Woche gewährt werden. (Arbeitsgericht Frankfurt 20.6.2001, Az: 7 Ca 5014/99)
Mit der Herausgabe eines Dienstplanes hat der AG sein Weisungsrecht bzgl. der Festlegung der AZ (§106 GewO) verwirkt. Der Dienstplan ist verbindlich, für beide Seiten!
Trotzdem solltest du den Unterschied zwischen Recht haben und Recht kriegen kennen und dir genau überlegen, ob du es auf einen Konflikt mit deinem AG ankommen lassen möchtest.
Es geht wahrscheinlich darum, wie lange du wegen der krankheit deines indes gefehlt hast. Als Beamter stehen dir dafür 5 tage im jahr pro Kind zu, du musst aber am selben Tag noch die Bescheinigung vom Kinderarzt holen. Als Angestellter stehen dir solche Tage leider gar nicht zu (hatten gerade erst eine Dienstbesprechung, wo wir darüber aufgeklärt wurden). Ungerecht, aber ist so. Also du musst dann entweder unbezahlten urlaub nehmen, oder dich selbst krank melden.
Vielleicht ist dein AG sauer, dass du wegen Krankheit des Kindes mehrere tage gefehlt hast, was du eigentlich halt nicht darfst und drückt dir deshalb das Dienstgespräch an deinem freien tag.
Oder er weiß gar nicht, dass du da frei hast, hast du schonmal mit ihm drüber gesprochen? Bei nem großen betrieb kann das ja mal untergehen...
Ja, darf er, er muss Dir die Zeit des Dienstgespräches aber an einem anderen Tag wieder frei geben.
Begründet mit was?
Dein Chef darf dich in deinem Urlaub nicht verpflichten. Und du bist außerdem auch nicht verpflichtet auf Anrufe und Mails im Urlaub zu reagieren.
habe keinen Urlaub...nur frei. Wie sieht es dann aus?
Was genau ist "was wichtiges". Ich weiß nicht, ob es meinem Kind an dem Tag besser geht (bin alleinerziehend, ohne Auto usw...) Ich denke einfach einen Tag später sich drüber zu unterhalten ist kein Weltuntergang, aber wie es rechtlich aussieht weiß ich nun nicht.