Darf ein Arbeitgeber dem Jobcenter Arbeitsverweigerung melden?
Guten Abend! Ich habe hier mal eine wichtige Frage an Euch!
Ich musste wegen Jobcenterauflage mich auf einen Arbeitsplatz bewerben und wurde dann auch vom Arbeitgeber übernommen.
Nun bin ich gekündigt wurden, da ich laut meinen letzten Arbeitgeber bewusst Arbeitsverweigerung betrieben habe.
Mir ist zwar klar das da eine Kündigung greift, aber darf mein ehmaliger Arbeitgeber dieses auch dem Jobcenter melden?
10 Antworten
Wenn du während der Probezeit gekündigt wurdest, kannste hoffen, dass keine Gründe ans Tageslicht kommen.
Außerhalb der Probezeit wäre das eine "verhaltensbedingte" Kündigung, der Abmahnungen voraus gegangen sind. In dem Fall stehen dir zunächst keine Leistungen zu. Allerdings muss der AG dich vorher entsprechend abgemahnt haben. Wenn das zutrifft und du AG beantragst, bekommste nen Bogen zum Ausfüllen durch den AG, worin die Gründe aufgeführt sind.
Hallo,
nein,offiziell darf er sowas nicht sagen,denn dem Arbeitsamt darf er nur die Fragen in der Arbeitsbescheinigung beantworten und dort gibt es nur die, ob der AN sich vertragswdidrig verhalten hat Ja/Nein merh nicht.
Praktisch wird in so einem Fall das Arbeitsamt mit dem AG telefonieren und da kann er viel erzählen.
Ja, darf er! Und du kannst dafür eine Leistungssperre bekommen, wenn du die Kündigung selbst verursacht hast.
Er darf nicht nur - er muß sogar!!
Der ArbG muß eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen; in dieser muß er den Kündigungsgrund wahrheitsgemäß angeben.
Du kannst Dich schon einmal auf eine dreimonatige Sperrzeit einrichten.
Ja das darf er wen es stimmt und es keine Arbeistverweigerung war weil zb dein lebn so in gefahr war oder er was uneralubtes gefordert hat!
Was anderee s wäre es wen es um Überstuden ginge die sind freiwieloieg zu machen!
Das amt will sowieso wissen warum man gekündiegtr worden ist!