Geldstrafe bei Arbeitsverweigerung?
Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe aufzwingen, falls der Arbeitnehmer nicht mehr bei der Arbeit erscheint. Oder kann es nur zu einer fristlosen Kündigung kommen?
6 Antworten
Eine unberechtigte Arbeitsverweigerung muss in vielen Fällen zunächst abgemahnt werden. Nach erfolgter Abmahnung kann der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit Frist ordentlich gekündigt werden. In besonders schwerwiegenden Fällen ist auch eine fristlose außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers möglich.21.01.2022
Abmahnung oder Kündigung wegen ArbeitsverweigerungAbmahnung, dann Kündigung und eventuell Schadensersatzforderung.
Es kann überhaupt keine Person, die keine hoheitlichen Rechte hat, wie Poilizei, Staatsanwalt oder ein Richter, eine Geldstrafe, Bussgeld oder Verwarnungsgeld verhängen. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe festsetzen. Das muss aber im Arbeitsvertrag geregelt, und mit einer Betriebsvereinbarung auch abgesegnet sein.
Wenn nichts im Vertrag vereinbart wurde, dürfte eine Geldstrafe wohl nicht anfallen. Wohl aber Schadenersatzforderungen. Natürlich kann eine fristlose Kündigung mit allen Konsequenzen (Sperre Arbeitsamt) erfolgen.
Der AG kann deinen Lohn einbehalten, dich abmahnen, ggf sogar fristlos kündigen