Würde ein Betrieb in diesem Fall die Mitarbeiterin als vermisst melden?
nur ein Beispiel fall.....eine Mitarbeiterin erscheint nicht mehr am Arbeitsplatz. Was würde der Arbeitgeber tun ?...die Adresse abklappern, evtl. Verwandte und wenn der Betrieb dann nicht weiterkommt...
- würde er diese Person bei der Polizei als vermisst melden ?
8 Antworten
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, die erstreckt sich allerdings auf den Arbeitsplatz. Ein netter Arbeitgeber würde, wenn sie sonst immer verläßlich Bescheid gegeben hat, wenn sie krank war, versuchen, sie zu erreichen.
Wenn das nicht gelingt- nach 3 Tagen unentschuldigtem Fehlen kann er die fristlose Kündigung zustellen.
Er kann, aber muss nicht, die Polizei bitten, nach dem Rechten zu sehen, wenn er keine weiteren Kontaktdaten hat.
Der Betrieb hat eine Führsorgepflicht.
Er muss tatsächlich, wenn ein Mitarbeiter mehrere Tage nicht zur Arbeit erscheint und nicht erreichbar ist, die Polizei rufen.
Unsere Chefin hat das mal machen müssen, der Kollege lag dann zuhause Tod in der Wohnung.
das geht eigentlich den Arbeitgeber nichts an.. er informiert die Angehörigen, und ist dann raus aus der Sache.. er zieht dann schon seine Konsequenzen aus der ganzen Sache.. aber eine Vermisstenmeldung ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers
Ein AG hat normalerweise keine Kontaktdaten von Angehörigen.
Aber er hat eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber.
Auf was willst Du eigentlich hinaus? Der Arbeitgeber macht sich höchstens die Gedanken wer die Arbeit machen soll.. wenn einer fehlt
Sicher nicht. Sie fehlt unentschuldigt das wird registriert und führt irgendwann zu Konsequenzen
zumindest in meiner firma hätte der chef nach 2 tagen gesagt,seht mal nach ob einer etwas erfährt.erst wenn niemand,weder nachbarschaft/verwandschaft/freundeskreis oder sonst keiner etwas weiß hätte er meldung bei der polizei gemacht
und wenn er keine Angehörigen auffindet ? es keine mehr gibt ?, würde er sich nicht Gedanken um eine junge Mitarbeiterin machen ?