Darf man ein leerstehendes Gebäude betreten?
6 Antworten
Was ist aber in folgendem Fall: Du betrittst ein seit 35 Jahren leerstehndes privates Anwesen, welches aus mehreren Gebäudeteilen besteht. Ein auf dem total mit Bäumen und Sträuchern verwachsener ehemaliger Stall ist bereits soweit eingestürzt, dass ein kleiner Ruck an der noch aus Granitsäulen bestehenden Türe, das ganze Dach zum Einsturz bringen wird. Man ist förmlich dazu verführt da ma hinzustossen ( aus sicherer Entfernung mit einer langen Latte) um diese doch schwerwiegende Gefahr zu beseitigen. Es könnten ja auch mal Kinder vorbeikommen die hier absoluter Lebensgefahr ausgesetzt wären. Weiterhin befinden sich im Inneren eines Holzanbaues neben diversen Einrichtungsmaschinen ( es war früher mal eine Mühle mit Holzschneide ( Gattersäge) auch Behälter die teils offen mit Öl gefüllt sind. Da sich im Abbruch des Gebäudes nichts tut und der Erbe dieses Anwesens meines Wissen 300 km entfernt wohnt und auch nie vorbeikommt, wird es wohl bald zur Durchrostung dieser Ölbehälter kommen. Ein Eintritt ins Erdreich oder Grundwasser dieser doch erheblichen Ölmenge ( ca.20 l) ist ja auch nicht gerade vorteilhaft, zumal durch dieses Anwesen auch ein Bachlauf führt.
Wenn du das Dach zum Einstürzen bringst, ist es Sachbeschädigung. Das Grundstück ist in Privateigentum oder städtischen Eigentum. Es ist Sache des Besitzers Gefahren zu beseitigen. Auch wenn ich persönlich das nicht verurteile, juristisch ist es nun mal so.
Eine mögliche Gefahr ändert (rein rechtlich) nichts, aber auch gar nichts daran, dass Betreten Hausfriedensbruch und Zerstörungen Sachbeschädigung darstellen.
Nein, Fremdeigentum darf man ohne Genehmigung nicht betreten, egal ob bewohnt, genutzt oder unbewohnt, ungenutzt. Das hat u.U. neben einer strafrechtlichen Grundlage auch noch eine Versicherungstechnische Basis.
nicht wenn es privateigentum ist wenn es öffentliches gebäude ist dann darfst du es
Nein. Einen Unterschied zwischen Öffentlich und privat gibt es nicht
Nein, solang es nicht dir gehört