Darf die Stadt Konten Pfänden ohne den Kontoinhaber schriftl. zu informieren?

6 Antworten

Pfändungen unterhalb des Freibetrages (ca. 1030 € oder mehr, je nach Familienstand) sind nur dann möglich, wenn Du das Konto nicht sofort nach Geldeingang abräumst.

Zu Thema gibts hier auf gutefrage eine ganze Reihe Posts. Such mal im Suchfenster oben rechts nach "P-Konto".

Pfändungs- und Einziehungsverfügungen dauern in der Regel immer länger als der tatsächliche Zugriff des öffentlichen Gläubigers aufs Konto.

Dir liegt wohl ein Pfändung- u. Überweisungsbeschluß vor. Die Stadt ist bei einem neuerlichen Pfändungsversuch nicht verpflichtet Dich vorab zu informieren.

Ein solcher Versuch muß zur Aufrechterhaltung des Titels auch erfolgen. Die Kosten gehen zu Deinen Lasten, da Du Verursacher der Forderung bist.

elke2802 
Beitragsersteller
 04.07.2016, 19:28

Ich habe ja noch nicht mal bisher ein schriftstück über eine mögliche Kontenpfändung bis zum heutigen Tage mit der Podstzustellung erhalten, daher kann ich es auch nicht verstehen wie sowas dreister Weise möglich sein kann.

Da beantragt man frühzeitig bei seiner Bank ein sogenanntes P Konto wo man von monatlichen Geldfluss weit unter der 1000 Euro Grenze sich bewegt und trotzdem würd ohne vorankündigung jetzt jeden Monat fleissig von mein Girokonto gepfändet, so das ich kein Geld mehr habbe zum Leben für Essen, trinken Kleidung usw

wilees  04.07.2016, 19:49
@elke2802

Vielleicht solltest Du Dir einmal juristische Beratung holen.                         

( Fachanwalt für Insolvenzrecht - dieses Gebiet, weil solche RAe regelmäßig mit solchen Pfändungen zu tun haben. )                         Suche über die Entsprechende Anwaltskammer - z.B.:


Anwaltssuche | Für Bürger | Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein

www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/

Das ist Sache der Bank. Die darf nichts auszahlen, wenn der Freibetrag nicht überschritten ist. Dazu ist dieses Konto eingerichtet. Frage also zuerst die Bank warum die das macht.

Du kannst folgendes machen:

1. Sofort schriftlich Widerspruch gegen diese Massnahme einlegen. Mit Forderung auf Rückzahlung.

2. Sofort zur Schuldnerberatung gehen und dich dazu beraten lassen.

Du kannst aber auch beim Sachbearbeiter vorsprechen  und ihn zum Sachverhalt befragen. Er ist verpflichtet dich aufzuklären. MfG

Da würde ich erst mal die Bank fragen, warum eine Pfändung unterhalb der Freigrenze zugelassen wird. Oder hat die Stadt da Sonderrechte?!?
Im Zweifel würde ich sagen, dass die Bank haftbar ist. Denn der Mindestbehalt muss dir bleiben...

Wenn du ein P- Konto hast ,und unter dem Freibetrag liegst ,kann dir nichts gepfändet werden.