Krankengeld beim P-Konto

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bekommst ja das Krankengeld sicher nur einmal im Monat.Du kannst also jeden Monat über deinen Freibetrag verfügen.Wenn du am ende des Monats den Freibetrag schon ausgeschöpft hast musst du warten bis zum neuen Monat,dann kannst du wieder über deinen Freibetrag verfügen.Du schiebsthalt das Geld etwas her.Aber bei dem Betrag ist es ja nach einen Monatvorbei.Du musst halt dann warten ,bis zum neuen Monat,dein Freibetrag von 1400 € bleibt dir.

sakra75 
Beitragsersteller
 21.07.2014, 10:00

Genau so ist es. Danke.

Also, ich bekomme das Geld nur bis zu meinem Limit von 1.438,34€ ausgezahlt. Der Betrag was darüber ist, wird im Folgemonat, sprich August, freigegeben. Wird nicht gepfändet. Dieser Betrag wird erst gepfändet, wenn ich den Überschuss nicht im August verbrauchen würde.

soweit ich informiert bin, kann man nach § 765a ZPO (hoffe das ist der richtige Paragraph) beim Vollstreckungsgericht einen Freigabebeschluss für das Krankengeld beantragen.

Das man da beim Vollstreckungsgericht einen Freigabebeschluss holen kann, hab ich gestern im Netz auch gelesen.

Laut Aussage der Beraterin von der Bank am Telefon wäre das Krankengeld über der Freigrenze gepfändet. Sie wollte es mir aber nicht zu 100% bestätigen. Verwies mich mit einer anderen Telefonnummer an die entsprechende Abteilung. Leider erreicht man dort die Mitarbeiter nur Werktags bis 12 Uhr.

Ab 1400,01 € würde nach deinen Angaben gepfändet.