Bankkonto von Schuldner herausfinden, Vollstreckungstitel
Hallo,
da nach langem Rechtsstreit mir nun ein sog. Titel vorliegt, gibt es ja die Möglichkeit im Rahmen eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses das Konto des Schuldners zu pfänden, was ich gerne als ersters machen würde, da ich das für den einfacheren Weg halte.
Gibt es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, so ein Konto herauszufinden ?, sind Behörden oder Banken angehalten, aufgrund eines Titels eine Auskunft zu geben?
hoffe, daß ich ein paar Antworten zu diesem Thema erhalten kann
Grüße Fred
8 Antworten
Der Gerichtsvollzieher hat mit einer Kontopfändung nichts zu tun. Du musst einen Antrag beim Amtsgricht stellen. Dazu brauchst Du sehr Wohl die Bankverbindung Deines Schuldners. Und wie sollst Du die rauskriegen?
Wenn Du bei Google Konto ermitteln eingibst, findest Du z.B. die Seite www.kontoermittlung.de
Die scheinen sowas anzubieten.
Grüße Daniel
Schritt 1: Pfändungsauftrag an Gerichtsvollzieher. Lass das den Rechtsanwalt erledigen. Kann der Schuldner nicht sofort zahlen, wird er den Schuldner nach der Bankverbindung fragen und diese im Protokoll vermerken.
Schritt 2: Bankverbindung(en) pfänden. Hierfür beantragt der RA beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Drittschuldner (z. B. Bank, Versicherung, Bausparkasse, Finanzamt, Arbeitgeber, ....) zugestellt wird. Damit ist die Pfändung bewirkt. Der Drittschuldner ist verpflichtet, eine sog. Drittschuldnererklärung abzugeben. Das Konto wird gesperrt. Der Schuldner kann ein Pfändungsschutzkonto führen und darf nur noch über den Freibetrag verfügen. Ist mehr Vermögen vorhanden, zahlt der Drittschuldner (Bank) an den Gläubiger. Der Schuldner kann nur ein P-Konto führen.
Schritt 3: Antrag auf Abgabe der vollständigen Vermögensauskunft, notfalls Haftbefehl zu dessen Erzwingung (Beugehaft)
Schritt 4: Langzeitüberwachung und regelmäßige Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen durchführen, damit ggf. die Zinsen nicht verjähren.
Schritt 5: Regelmäßigen Kontakt zum Schuldner aufnehmen. Ratenzahlung einfordern.
Der vollstreckbare Titel verjährt nach 30 Jahren.
Nein, die Nummer des Bankkontos unterliegt der (eigentlich nicht mehr existenten) Schweigepflicht.
Gehe zum Amtsgericht und beauftrage den Gerichtsvollzieher. Der regelt alles für dich. Bitte beachte: der handelt nur auf Vorkasse, diese Kosten kannst du aber dem Schuldner auferlegen. Viel Glück!
Der GV pfändet nur wenn ihm gesagt wird wo er pfänden soll, sonst geht er direkt zum Schuldner.
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Gerichtsvollziehers Pfändungen, auch Einkommenspfändugen, durchzuführen. Wenn du einen Schulttitel hast, kannst du einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen die Summe einzutreiben bzw. Pfändung vornehmen zu lassen. Welcher Gerichtsvollzieher da zuständig ist, erfährst du vom zuständigen Gericht.
der GV pfändet nur wenn ihm gesagt wird wo er pfänden soll.
Also muss man zumindest die Bank des Schuldners wissen.
Die Bank hat Schweigepflicht. Nur das Gericht kann Auskunft verlangen.
rebe1942