kontopfändung bei lehrling
hey leute,
Hab ein riesen problem, mein konto wurdegesperrt durch Pfändung...nun muss ich das entsperren lassen meine fragen dazu... -brauche einen zettel vom amtgericht um das konto freischalten zu lassen was muss das für einer sein?
-Darf man mein konto pfänden, weil ich lehrling bin?!
-Der grund warum die überhaupt passierte liegt bei meiner mutter...mein name steht nur da...kann ich rechtlich gegen sie vorgehen?
Vielen ank für eure antworten
MFG
Sven Rem
7 Antworten
Sprich sofort morgen mit der Bank. Es muss Dir die ersten 7 Werktage das Geld (der Selbstbehalt) ausgezahlt werden. Und nimm Deiner Mutter jegliche Verfügung, sollte eine bei der Bank hinter liegen, sofort morgen entziehen...und wenn Du dafür Krankenschein nimmst...sorry. Aber das geht gar nicht!!!!! Sie soll das beim Amtsgericht klären und die Schuld auch hierfür auf sich nehmen. Das kostet Dich wirklich die Zukunft. Schufaeintrag hast jetzt ebenfalls und kommst erstmal so schnell sonst nicht mit dem Hintern an die Wand! Sorge für die Austragung aus der Schufa!
Ein Tipp: Den Mindestlebenserhaltssatz dürfen sie nicht pfänden, darauf hast du immer Zugriff.
Dein Konto kann nur gesperrt werden wenn ein anderer Zurgiff darauf hat (Familie). Bei einer Pfändung wird es nicht gesperrt, das Geld wird nur an den Gläubiger überwiesen.
Von amtswegen gesperrt werden kann es nur wenn eine Straftat vorliegt.
Wenn auf dem Konto nur Dein monatliches Lehrlingsgeld eingeht und weiter kein Guthaben enthält, darf das Konto gar nicht gepfändet werden, da Du ganz sicher unter der Pfändungsgrenze liegst. Eigentlich müßte das bei der Bank bekannt sein, das Konto dürfte insofern gar nicht gesperrt sein. Geh zur Bank und rede mit denen, Deine Mutter fordere zur Zahlung der Schuld auf, wenn diese Forderung durch Deine Mutter entstanden ist.
Da gehst Du zum Gericht. Dort sitzen Rechtspfleger, die sich mit sowas auskennen. Du bekommst dann vermutlich ein Schreiben (Beschluss) für Deine Bank, damit Du wieder auf das Konto zugreifen darfst. Wenn Du die Schulden inzwischen bezahlt hast, kannst Du komplett über Dein Guthaben verfügen. Also Unterlagen mitnehmen!
Und die eigene Mutter verklagen? Mach Dich nicht lächerlich.
wieso lächerlich machen...du kennst den sachverhalt ja gar nicht....da kannst du das doch jetzt nicht so sagen...
Du mußt erst einmal die Rechnung zahlen um die es da geht. Dann kannst du mit dem Beleg zur Bank gehen. Und warum gegen deine Mutter rechtliche Schritte ? Du wußtest doch, dass sie auf deinem Namen etwas gekauft hat , oder ? Du hast doch bestimmt dafür unterschrieben.