Sonderkündigungsrecht Reitverein?
Hi zusammen, vielleicht kennt sich jemand aus. Wenn ein Verein, in dem Fall Reit- und Voltigierverein, die Preise erhöht, haben dann die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht? Oder müsste das vertraglich vereinbart werden? Danke schon mal.
6 Antworten
Beitragserhöhungen werden auf der Jahreshauptversammlung beschlossen und darüber abgestimmt. Im laufenden Geschäftsjahr werden keine Beiträge erhöht; bzw. eine Sondersitzung einberufen wird.
Was steht denn so in den Satzungen; dort nachlesen.
Schau in Deinen Einstellervertrag. Da muss das drin stehen.
Ich nehme mal an, der Verein ist gemeinnützig, wie es die meisten Reitvereine nicht nur anstreben, sondern auch sind? Dann sind die Beiträge normal eh von der Mitgliederversammlung zu entscheiden (findet man in der Satzung) und da das dann eine Entscheidung der Mitglieder ist, hat man kein Sonderkündigungsrecht. Wer nicht an der Versammlung teilnimmt und somit auch sein Stimmrecht nicht geltend macht, ist quasi selbst schuld.
Wenn hingegen der Vorstand alleine entscheidet, kann das anders sein.
Das kommt immer drauf an, was man unterschrieben hat.
Also lies die Vereinsbedingungen oder AGBs durch. Es ist nicht unüblich, wenn eine Klausel mit drin steht, dass jährliche Preiserhöhungen gemäß Verbraucherpreisindex oder Inflationsbedingt gemacht werden können.
Einseitige Preiserhöhungen legitimieren eigentlich immer eine Sonderkündigung. Es sei denn es ist im Vertrag anders beschrieben.