Darf die Polizei unaufgefordert eine Wohnung betreten?
Ein Bekannter berichtete, dass wegen eines Vorfalls die Polizei kam, Sie wollten seinen Personalien aufnehmen. Als er in seinen Flur zurück ging, kamen sie hinter her. Einer nahm ihm den Rücksack aus der Hand und ging damit in den Wohnbereich. Der andere folgte und inspizierte seine Wohnung. Als sie die Personalien hatten, hätten sie sich noch weiter umgeschaut,. Der Bekannte forderte sie auf zu gehen, da kein Durchsuchungsbefehl oder Ermittlungsverfahren vorlag. Darauf fasst ihn einer am Arm und meinte, er müsse mit zur Wache kommen. Es wäre Gefahr in Verzug. Der andere Polizist hatte aber auch schon die Whg. verlassen und sagte auch zum Kollegen, dass sie eigentlich nicht in die Whg. dürften.
Ist so was noch normal? Also ich glaube ihm, er ist wirklich ein seriöser Typ. Jetzt überlegt er, eine Beschwerde zu schreiben.
15 Antworten
Schluss mit Mord-ist-unser-Hobby! Hier die rechtlichen Grundlagen: http://dejure.org/gesetze/PolG/31.html
vielen Dank für den Hinweis Pepsimaster :)
berechtigter einwand, aber gravierende unterschiede gibt es nicht.
joa.. es geht .. §41 vom Polizeigesetz in NRW ist z.B. etwas lockerer. §38 vom HSOG in Hessen ist ähnlich.
Typisch Deutschland... Hauptsache überall was anderes :-D
das ist informativ und eindeutig. Werde ich ihm geben
Fettes DH und allein in diesem § finde ich zwei Gründe, warum die Polizei in diesem Fall in die Wohnung durfte... halt alles Auslegungssache :)
Man soll es nicht glauben, aber es gibt wirklich Idioten in Uniform. Mir haben sie mal die Fahrzeugpapiere nach einer Routinekontrolle einfach über die Windschutzscheibe geworfen - völlig ohne Anlass. Hab gedacht ich sitz im falschen Film! Rechtlich dürfen sie in die Wohnung, wenn Gefahr im Verzug ist. Das allerdings ist ein relativ schwammiger Begriff. Wenn die beiden Polizisten sich gegenseitig decken dann kommen sie damit durch, aber ne Beschwerde ist trotzdem nicht umsonst, weil dann vllt mal genauer drauf geachtet wird, was die so treiben. Aber naja, ich war nicht dabei. Schwer zu beurteilen, was sie so gereizt hat.
Nein! Gar nicht, man hat das Recht, den Zutritt zu verweigern. Beschwerde schreiben ist auf jeden Fall eine gute Idee.
Ich würde deinem Freund raten, mit einem Anwalt zu sprechen.
Der kann deinem Freund helfen, eine Beschwerde so zu formulieren, dass sie rechtssicher ist.
Wär natürlich gut, wenn er Zeugen hätte, vor allem für die Äusserung des Polizisten.
Wenn er ein seriöser Typ wäre, würden die das nicht machen. Da steckt mehr dahinter als du hier wiedergibst!
würden die nicht machen? Was glaubst du was Leute schon mit der polizei alle erlebt haben?
ich geb euch beiden recht: erstens: die geschichte klingt tatsächlich faul. zweitens: ich hab am eigenen leib schon erlebt wie polizisten ihr amt missbrauchen.
Du musst es ja sicherlich wissen Aragohuman.
Die Polizei hangelt sich nur an der Grenze zum Illegalen entlang, wenn es unbedingt notwendig ist.
Ausnahmefälle gibt es sicherlich immer - aber längst nicht so viele, wie unaufgeklärte Delikte, die deswegen unaufgeklärt sind, weil die Beamten keinen Durchsuchungsbeschluss hatten.
Muaha.
diese Ermächtigungsgrundlage stammt aus dem Polizeigesetz von Baden-Württemberg und wäre somit nur einschlägig, wenn sich der Vorfall auch in Baden-Württemberg zugetragen hätte!
Die Vorschriften zum Betreten einer Wohnung unterscheiden sich zum Teil in den versch. Bundesländern und den jeweiligen Polizeigesetzen.