Wann darf die Polizei zu Hause eigentlich die Tür aufbrechen und rein kommen?

10 Antworten

das brauche sie nicht wenn Gefahr im Verzug ist. dann können sie auch ohne rein.

Die Polizei braucht einen Durchsuchungsbefehl.

Es sei denn, es ist "Gefahr im Verzug". Also wenn z. B. ein Bankräuber in die Wohnung gelaufen ist, dürfen die hinter her.

Welfensammler  13.01.2011, 08:47

Zur Festnahme braucht es keinen Durchsuchungsbefehl.

cracker0dks  13.01.2011, 08:33

wenn sich die gefahr "verzieht" ist es doch nicht schlimm :D

suki11  13.01.2011, 12:28
@cracker0dks

Damit ist Gemeint, "Gefahr bei Verzögerung". Also Bei "Gefahr im Verzug(sfalle)". :)

wenn aktuell gefahr im verzug ist, wie man im amtsdeutsch sagt

Die dürfen nur mit Durchsuchungsbefehl oder einer anderen Richterlichen Anordnung in die Wohnung.

Ausnahme ist "Gefahr im Verzug". Da gibt es viele Gründe und die Polizisten müssen sich hinterher aber rechtfertigen und alles peinlichst genau in ihren Bericht schreiben warum die in die Wohnung rein sind.

Da wäre z.B. Gasgeruch, Hilfeschreie, die Vermutung dass sich ein gefährlicher Verbrecher in der Wohnung versteckt, die Vermutung dass eine Hilflose Person in der Wohnung liegt, starker verwesungsgeruch und andere offensichtliche Gründe die ein sofortiges betreten der Wohnung erfordern.

Bei Leichengeruch haben die Zeit, da brauchen die die Tür nicht eintreten und versuchen es mit Hausmeister, Eigentümer bzw. Schlüsseldienst. Auch melden die zuerst nur und handeln dann nur auf Befehl der Zentrale.

Ist die Tür offen, dann dürfen die Polizisten natürlich jederzeit nachschauen im Rahmen der Objektsicherung. Also feststellen ob die Wohnung wirklich verlassen ist, ob es eine hilflose Person gibt, ist ein Einbruch im Gange usw.

Ja, sobald "Gefahr in Verzug" ist. Allein die vermutliche Annahme von .... kann schon dazu führen. Das sofern davon ausgegangen werden muss.