Beschlagnahme Laptop

3 Antworten

Nun, das ist der Laptop deines Ex-Freundes, der wurde dir weggenommen und befindet sich nun in amtlicher Verwahrung. Vom Prinzip her bist du nun aus dem Schneider, egal, was mit dem Laptop ist. ;) Allerdings bekommt er den Laptop nur (wenn überhaupt) wieder, wenn er die Sicherstellungsbescheinigung, welche quasi als Quittung dient, hat. Also solltest du sie ihm geben. Um dich zivilrechtlich abzusichern, kannst du dir noch eine Kopie davon machen. Allerdings ist es ja bei der Polizei gespeichert, somit nicht unbedingt notwendig.

Einspruch gegen die Beschlagnahme des Gerätes kann er bei dem zuständigen Amtsgericht einlegen. Allerdings wird er damit aller Voraussicht nach nicht durchkommen.

Und dass du einen Hass gegen ihn hast, ist absolut verständlich. Offensichtlich hast du ihn dabei erwischt. Wenn dem so ist, kannst du dich der Polizei als Zeugin zur Verfügung stellen. Solchen Leuten gehört die ganz große Schaufel über den Kopf gezogen

  • Der Beschlagnahme kann Dein Ex-Freund auch ohne das Protokoll widersprechen.

  • wenn an den Vorwürfen was dran ist, kriegt er den Computer nicht zurück.

JasAngel 
Beitragsersteller
 19.03.2012, 16:35

Ok danke! Aber ich muss da jetzt nichts machen. Da muss er wenn er was machen möchte aktiv werden?! Ich habe ihn wie schon gesagt darauf hingewiesen, dass der Laptop sich bei der Polizei befindet...

PepsiMaster  19.03.2012, 16:47
@JasAngel
"Ich habe ihn wie schon gesagt darauf hingewiesen, dass der Laptop sich bei der Polizei befindet..."

das reicht.

Wenn er nach dem Laptop fragt ,gib ihm das Protokoll. die andere Frage ,ist eine Spekulationsfrage

JasAngel 
Beitragsersteller
 19.03.2012, 16:33

Hmm aber nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe das der Laptop sich bei der Polizei befindet, hat er ziemlich ertappt die Flucht ergriffen. War jetzt halt nur die Frage, ob ich mich da noch um irgendwas kümmern muss.