Beschlagnahme Laptop
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Die Polizei hat bei mir den Laptop meines jetzigen Ex- Freundes beschlagnahmt. Ohne Durchsuchungsbeschluss also mit Gefahr in Verzug. Es geht um Kinder - und Jugendpornographie. Die Polizei hat mir dafür ein Protokoll hiergelassen. Jetzt sind meine Fragen
- muss ich ihm das Protokoll geben (wir haben uns wegen dieser Sache nicht grade im guten getrennt) ?
- kann er ohne das Protokoll eigentlich irgendwas machen (Widerspruch, Herausgabe, usw. )
- wie lange wird das wohl dauern bis er den Laptop wiederbekommt, falls überhaupt?
Ich habe noch eine große Wut oder großen Hass auf ihn das er sich soetwas in meiner Wohnung mit meinem Internetanschluss angeschaut hat und danke schon mal für die Antworten!!!
3 Antworten
Nun, das ist der Laptop deines Ex-Freundes, der wurde dir weggenommen und befindet sich nun in amtlicher Verwahrung. Vom Prinzip her bist du nun aus dem Schneider, egal, was mit dem Laptop ist. ;) Allerdings bekommt er den Laptop nur (wenn überhaupt) wieder, wenn er die Sicherstellungsbescheinigung, welche quasi als Quittung dient, hat. Also solltest du sie ihm geben. Um dich zivilrechtlich abzusichern, kannst du dir noch eine Kopie davon machen. Allerdings ist es ja bei der Polizei gespeichert, somit nicht unbedingt notwendig.
Einspruch gegen die Beschlagnahme des Gerätes kann er bei dem zuständigen Amtsgericht einlegen. Allerdings wird er damit aller Voraussicht nach nicht durchkommen.
Und dass du einen Hass gegen ihn hast, ist absolut verständlich. Offensichtlich hast du ihn dabei erwischt. Wenn dem so ist, kannst du dich der Polizei als Zeugin zur Verfügung stellen. Solchen Leuten gehört die ganz große Schaufel über den Kopf gezogen
Der Beschlagnahme kann Dein Ex-Freund auch ohne das Protokoll widersprechen.
wenn an den Vorwürfen was dran ist, kriegt er den Computer nicht zurück.
"Ich habe ihn wie schon gesagt darauf hingewiesen, dass der Laptop sich bei der Polizei befindet..."
das reicht.
Wenn er nach dem Laptop fragt ,gib ihm das Protokoll. die andere Frage ,ist eine Spekulationsfrage
Hmm aber nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe das der Laptop sich bei der Polizei befindet, hat er ziemlich ertappt die Flucht ergriffen. War jetzt halt nur die Frage, ob ich mich da noch um irgendwas kümmern muss.
Ok danke! Aber ich muss da jetzt nichts machen. Da muss er wenn er was machen möchte aktiv werden?! Ich habe ihn wie schon gesagt darauf hingewiesen, dass der Laptop sich bei der Polizei befindet...