Darf die Polizei Krankenakten beim Arzt etc einfordern?
Hi @ll Musste eine Blutabnahme abgeben wo Diazepam festgellt wurde. Nun muss ich mich dazu äußern und wollte gerne wissen ob die Polizei Krankenakte beim Arzt , Krankenhaus Apotheke Krankenkasse etc einfordern darf , oder unterliegen die der Schweigepflicht und dürfen keine Info rausgeben . Und falls ja machen die das auch ( wegen einem Verkehrsdelikt ) in der Praxis ?
10 Antworten
Die Polizei kann gar nichts verlangen, aber ein Richter kann das anordnen, dass die Unterlagen offengelegt werden. Aber warum sollten die das machen? Diazepam ist ein verordnungspflichtiges Pschopharmaka. Man kann niemanden verurteilen, weil er seine Medikamente einnimmst. Oder hast Du Dir das auf dem Scharzmarkt besorgt und einfach so völlig unkontrolliert und überdosiert eingenommen? lg Lilo
Nein, tun sie nicht, warum auch, die haben doch das Ergebnis der Untersuchung.
Da Du das Diazepam von Deinem Arzt verordnet bekamst, brauchst Du Dir doch gar keine Sorgen machen. Wusstest Du eigentlich, dass Du nicht zur Blutabnahme hättest einwilligen müssen? Hier ein Link dazu
http://www.presseportal.de/pm/114171/2794857/verkehrskontrolle-was-darf-die-polizei-und-was-nicht
Die Polizei darf erst Blut abnehmen, wenn da ein richterlicher Beschluß vorliegt. Nur so als Info, falls Dir das nochmal passiert. lg Lilo
Im nachfolgendem Kommentar noch Infos zu Deinen 0,77 Promille
http://www.kfz.de/bussgeldrechner/promille-grenzwerte/
Da sehe ich schon eher ein Problem.
Im Rahmen einer Straftat oder des Verdachts einer Straftat fordern sie Akten an und dann sind die Ärzte, Krankenkassen etc. auch verpflichtet Auskunft zu geben. Schweigepflicht und Datenschutz spielen keine Rolle. OB sie es in deinem Fall machen kann ich dir nicht sagen, ist aber nur ne Formsache und dauert für die Polizei ein paar Minuten
selbst wenn du dir das diazepam anderweitig besorgt hast, solltest du einfach sagen, dass du unter dem einfluss eines verschreibungspflichtigen medikaments standest. die unterlagen von deinem arzt darf die polizei nicht einfach anfordern.
Nein. Die Polizei darf deine Krankenunterlagen weder anfordern noch einsehen. Dies könnte nur per richterlichem Beschluss erfolgen, der in dieser Angelegenheit jedoch kaum ergehen dürfte, da das Rechtsgut der ärztlichen Schweigepflicht höher bewertet wird als die Aufklärung einer Fahrt unter Medikamenteneinfluss. Allerdings könntest du selbst deinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn du dir davon eine Entlastung von den Vorwürfen versprichst.
Hi Habe das Rezept noch gehabt ( war ein blaues ) und es zusammen mit der Stellungsnahme zur Polizei geschickt. Habe im Januar eine Gürtelrose gehabt und habe dass mit rein geschrieben .
Das Rezept beweist, dass das Diazepam ärztlich verordnet wurde. Allerdings besteht bei einer Gürtelrose keine Indikation für die Verordnung von Diazepam und merkwürdig ist auch, dass der Arzt dies auf einem Privatrezept verordnet hat - oder bist du privat versichert?
Bei Gürtelrose bekommt man Aciclovir, aber kein Diazepam. Pass auf,dass Du Dich nicht unglaubwürdig machst.
Wenn du zugedröhnt im Verkehr erwischt wurdest, dann wird jeder Richter Einsicht in deine Akten gewähren.
Und das ist auch gut so.
Mir wurde bei einer Verkehrs kontrolle Blut abgenommen . Da wurde Diazepam so wie Alkohol ( 0,77 ) festgestellt. Nun wollte ich wissen ob die bei so einer sache akten einfordern. Um zu sehen wie oft ich mir so was verschreiben lasse ?