Bei der Polizei bewerben! Mögliche Ausschlussgründe? Einsicht in Krankenakten?

3 Antworten

Hallo,

meines Wissens nach u.a folgende Punkte zu einer Ablehnung nach den Voraussetzungen für die Polizeidienstauglichkeit.

Essstörungen (z. B. Bulimi) Hinweise auf Suchtverhalten Bandscheibenvorfall Kniescheibenfehlform Fehlendes Stereosehen Schielen

Leider ist der Bandscheibenvorfall mit enthalten, jedoch würde ich es trotzdem versuchen. Mit der Einwilligung die du unterschrieben hast, ist eben die "Akteneinsicht" in deine Krankenakte erlaubt.

Wenn du etwas verbergen solltest, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass man es mitbekommen würde.

Ich würde mich an deiner Stelle mit einem Einstellungsberater der Polizei in Verbindung setzen und diesen nochmal Fragen, ggf. leitet dieser dich zum Polizeiärztlichen Dienst weiter, wo du eine 100 % bekommen würdest.

LG

Andy23590 
Beitragsersteller
 18.12.2013, 21:49

Bei einem Einstellungsberater bin ich schon gewesen. Seine Erläuterungen waren eher Lückenhaft. Ich solle einfach alles nach Münster schicken und es dort bewerten lassen im vorhinein.

Ach ja und ein Bandscheibenvorfall ist nicht mehr vorhanden. Halt nur noch die Operationsnarbe und gelegentlich Rückenschmerzen, die aber durch das Training besser werden, jedoch auf meiner Krankenakte vermerkt sind.

Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

Johnwayne9292  18.12.2013, 22:24
@Andy23590

Eine klare Antwort wird dir dann nur noch der polizeiärztliche Dienst geben können. Bitte doch deinen Einstellungsberater um die Nummer und schildere deinen Sachverhalt denen erneut.

Lg

Andy23590 
Beitragsersteller
 18.12.2013, 22:59
@Johnwayne9292

Alles klar, dies werde ich dann wohl als nächstes tun. Vielen dank nochmal. LG

Johnwayne9292  18.12.2013, 23:10
@Andy23590

Nicht dafür.

Das Problem mit solchen "Tauglichkeiten" ist immer, daß ein Arzt draußen einen Patienten mit anderen Kriterien beurteilt, als jemand bei der Polizei.

Grundsätzlich gelten für die Einstufung/Schwere von Erkrankungen, Behinderungen usw. die Richtlinien der WHO. Nach dieser ist jemand ziemlich gesund, der einen ausgeheilten Bandscheibenvorfall hat. Die Prognose ist allgemein gut. Man kann jederzeit einen weiteren bekommen, aber der, der ausgeheilt ist, ist eben ausgeheilt.

Die PÄD-Ärzte sehen eher in die Zukunft und bescheinigen einem angeschlagenen Menschen schnell eine schlechtere Prognose. Letztendlich weiß niemand, ob einer ohne jegliche Vorschäden länger im Dienst bleibt als jemand, der mit "Narben" kommt. Aber unter den Tausenden Bewerbern suchen sie sich eben die Gesündesten aus.

Problematischer sehe ich die Sache mit der Sucht. Es geht gar nicht darum, welche Süchte man entwickelt, sondern darum, daß man eben in Stress-/Problemsituationen suchtgefährdet war/ist/bleibt. Und das man es bleibt, ist keine Erfindung der Polizeiärzte. Einmal süchtig, immer suchtGEFÄHRDET !!! Auch nach WHO.

Da du ganz sicher nicht zur Gruppe der Fittesten gehörst - und die suchen sie - , könnte ich mir vorstellen, daß deine Bewerbung im ersten Sichtungsgang aussortiert wird. Wenn nicht, werden sie spätestens im SI/AC nachfragen und evtl. auch aktuelle Befunde fordern.

Was ich mir vorstellen kann, ist aber unerheblich. Versuch es einfach.

Gruß S.

Dui321  10.10.2018, 06:26

Rufen die dann bei der krankenkasse an oder wie soll ich das verstehen? Oder melden die sich beim gehörigen Arzt?

Sirius66  10.10.2018, 12:34
@Dui321

Du musst deinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden und geforderte Befunde liefern. Tust das nicht, ist Ende .....

Dui321  10.10.2018, 13:10
@Sirius66

Jaa aber fordert die polizei das dannn persönlich bei meinem arzt oder geben die mir bescheid das ich es fordern soll also weiter befunde weil ich wurde vom HNO behandelt naja behandelt kann man das nicht nennen ich habe schon eine ärztliche bescheinigung nur WIE HABEN DIE DENN ZUGRIFF AUF MEINE KRANKENAKTE RUFEN DIE GGF AUCH BEI DER KRANKENKASSRE AN WIE ZB AOK ? ICH VERSTEHE DAS NICHT :(

Sirius66  10.10.2018, 14:46
@Dui321

Nur weil du es nicht verstehst, musst du mich nicht anschreien!

Ich habe ja gesagt, DU musst es liefern ....

Also: der Polizeiarzt sagt z.B. "Bringen sie mir ein Belastungs-EKG von einem Arbeitsmediziner".

Dann gehst du zum Arbeitsmediziner, machst dein EKG und sagst ihm, dass er den Befund an den Medizinischen Dienst der Polizei schicken soll und DARF oder du nimmst ihn und bringst ihn selbst dorthin.

KrankenaktenEINSICHT bekommen sie nicht. Infos von der KK ebenso wenig.

Dui321  13.10.2018, 23:33
@Sirius66
Ich habe dich nicht angeschrien sondern ausversehen so gross weiter getippt mein handy ist nicht das beste das ding ist im formular von nrw steht nur für ehemalige beamte gilt das mit der schweigepflicht entbinden bzw für leute die sich schonmal beworben haben

Wie das mit deinem Rücken aussieht, kann ich nicht genau sagen. Da liegt auch nicht das Problem.

Wenn du bereits wegen einer Sucht behandelt wurdest, ist das leider schon ein Ausschlusskriterium.

Trotzdem würde ich nochmal beim polizeiärztlichen Dienst nachfragen.