Unterliegen Lehrer eigentlich einer Schweigepflicht?
Hi @ll
Unterliegen Lehrer eigentlich einer Schweigepflicht , oder dürfen sie alles was in der Klasse von den Schülern gesagt wird weitersagen . Oder nur bestimmtes ? Wenn ja dürfen sie es den anderen Lehrern weitersagen oder nicht ? Und wie sieht es mit den Eltern aus .
Über Antworten würde ich mich freuen Euch ein schönes Wochenende
12 Antworten
Innerhalb der Schule dürfen Lehrer über alle Schüler miteinander reden. Und das tun sie auch. Vieles wird auch in der Schülerakte festgehalten, für immer oder am Schuljahresende entfernt, dafür gibt es Vorschriften. Schulfremden Leuten dürfen sie nichts erzählen außer sie werden von der Verschwiegenheitspflicht entlastet, von dem, über den sie reden wollen oder vom entsprechenden Schulamt, z.B. für eine Aussage vor Gericht. Gegenüber dem Jugendamt sind sie zur Kooperation verpflichtet und Eltern gegenüber sind sie auch zur Auskunft verpflichtet.
Kommt darauf an, normal müssen die Lehrer alles den Eltern sagen, was für sie relevant ist. Und das schulische wird natürlich mit den Lehrerkollegen besprochen
Klar, das sollte nur das Lehrerzimmer nicht verlassen, sonst bist du halt am Arsch.
Lehrer haben keine Schweigepflicht.
Ich weiß jetzt nicht ob du auf was konkretes anspielst.
Es wäre natürlich von den Lehrern schon unfair zu etwas weiterzusagen,wenn man ihnen was anvertraut ( wie bei jedem andern auch)
Jedoch dürfen sie es und manchmal ist es im nachhinein auch ganz gut, wenn sie es tun. Manchmal wie gesagt, nicht immer
Natürlich haben Lehrer eine Schweigepflicht. Bevor man seinen Vertrag unterzeichnet, wird man ausdrücklich darauf hingewiesen.
DAs Bezeiht sich aber auf DRITTE!
Sprich der Lehrer darf nicht einem schulfremnden erzählen, wer bei ihm in die Klasse geht und für Noten hat zum Beispiel.
Anderen Lehren (dieser Schule) oder den Eltern darf und MUSS er manchmal sogar berichten was "abgeht"
Ja, beamtete Lehrer unterliegen nach §203 StGB der Verschwiegenheitspflicht. Dinge die ihnen im Rahmen eines vertraulichen Beratungsgesprächs anvertraut werden, sind auch geheim zu halten.
Allerdings kollidiert das mit der Pflicht, den Eltern relevante Belange und Entwicklungen mitzuteilen. Auch wenn der Lehrer im Gespräch von einer Straftat erfährt, ist er i.d.R. verpflichtet Schulleitung (und Jugendamt) und damit auch die Eltern zu informieren.
Was als Lehrer natürlich überhaupt nicht geht, ist mit Dritten (z.B. im Lehrerzimmer) über die anvertrauten Geheimnisse von Schülern zu reden. Damit macht er sich strafbar.
"[...] wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensraum gehörendes Geheimnis, oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart [...]"
So ist die Straftat definiert. Im Einzelfall muss da dann ein Richter entscheiden.
Ja, beamtete Lehrer unterliegen nach §203 StGB der Verschwiegenheitspflicht.
Angestellte Lehrer auch. ;)
Heißt also, wenn mir ein Schüler anvertraut, dass er gemobbt wird, sich selbst verletzt, an einer bestimmten Krankheit leidet et cetera, darf ich das nicht mit Kollegen besprechen? Da würden mich jetzt Präsedenzfälle doch interessieren ...
Ich habe auf die Schnelle jetzt keinen Präzedenzfall finden können und da ich kein Jurist bin, kann ich dieses konkrete Beispiel auch nicht einschätzen, aber ich denke in diesem Fall wäre ein Gespräch mit Eltern, Schulleitung und Schüler eher angebracht als eines zwischen den Lehrkräften, um das Problem zu lösen.
Nein, nur beamtete Lehrer
Und wie ist ein vertrauliches Beratungsgepräch definiert?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich Lehrer mit Kollegen in einem geschützen Raum, wie dem Lehrerzimmer, über Schüler austauschen und dabei auch Informationen verwenden dürfen, die ihnen die Schüler mitgeteilt haben.
Den anderen Lehrern der Schule dürfen und sollen sie jede Information weitergeben, weil das ja dem gemeinsamen pädagogischen Auftrag entspricht.
Anderen gegenüber müssen sie schweigen (Amtsverschwiegenheit), eigentlich sogar ihrem Ehepartner gegenüber, ganz gewiss aber anderen Eltern, Schülern oder Außenstehenden.
Amtsverschwiegenheit ist nicht gleichbedeutend mit der Schweigepflicht .
Lehrer dürfen auch mit Kollegen Dinge besprechen wie "Du die Chantal hat was mit dem Kevin aus deiner 7b" Also nicht nur schulisches ;)