6monatiges Fahrverbot nach Bewusstlosigkeit durch mündliche Aufklärung des Arztes?

10 Antworten

Es geht doch nicht drum, ob etwas amtlich registriert ist.

Es geht um deine persönliche Verantwortung.

Wenn es Epilepsie ist, kann es immer wider mal auftreten. Das hat die so an sich.

Oder ist es für dich nur dann von Bedeutung, jemanden tot zu fahren, wenn du dann dafür belangt werden kannst?

GhettoFrosch1 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 08:43

Es ist ja keine Epilepsie. Das wurde nur als 'Krankheit' genannt, weil sie einfach nichts finden konnten.

bei einem epileptischen Anfall ohne Vermutung einer bestehenden Epilepsie sind "Fahrverbote" von 3-6 Monaten üblich. Dabei handelt es sich um kein Fahrverbot, wie es erteilt werden würde, wenn du gegen die StVO verstößt sondern eher um eine Empfehlung.

Es gibt Rahmenrichtlinien, die Zeitrahmen der "Fahrverbote" vorgeben. Eine Informierung der Behörde ist normalerweise nicht vorgesehen, deswegen wird auch keine Fahrerlaubnis entzogen und deswegen wäre es auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn du es trotzdem tust.

Man möchte aber sicher gehen, dass du nicht vielleicht doch wieder einen Anfall bekommst...und je länger der Zeitraum ist, desto geringer ist eben die Wahrscheinlichkeit.

Die Versicherung als Haftpflichtversicherung würde in jedem Fall zahlen (denn sie zahlt ja einem Gegner den Schaden), ob sie dich in Regess nehmen kann, da bin ich gerade überfragt ;-)

Aber halte dich bitte daran, denn diese Zeiträume bestehen nicht ohne Grund. Und leider gibt es immer wieder Leute, die sich nicht daran halten, was dann zu der pauschalen Aussage führt, dass "Epileptiker grundsätzlich nicht Auto fahren sollten", obwohl die Unfälle, die von einer Person mit Epilepsie, die sich nicht in einem "Fahrverbot" befindet und deren Unfall aufgrund von Epilepsie passiert ist, so gering ist, dass es noch nicht mal statistisch erfasst wird. (wäre mir zumindest neu)

GhettoFrosch1 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 08:54

Danke du hast mir gerade einen echt schönen Tag beschert !

GhettoFrosch1 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 08:46

Vielen Dank, das war mir bis jetzt die hilfreichSte Antwort! Im Nachhinein haben mit die Ärzte noch gesagt das es auch von meinem früheren Konsum von kannAbis kommen kann, quasi eine späte Reaktion meines Körpers.

Siraaa  21.03.2016, 08:52
@GhettoFrosch1

epileptische Anfälle infolge von toxischen Reaktionen (was ja auch schon in der Frage stand) sind bzw. wären nix ungewöhnliches.

Dabei ist ein epileptischer Anfall aber nicht gleichbedeutend mit einer Epilepsie. Um von einer Epilepsie zu sprechen, gibt es eine Art "Faustregel", dass min. 2 Anfälle im Abstand von min. 24h ohne erkennbare Provokation aufgetreten sind. (in Ausnahmefällen reicht auch mal einer, wenn eine deutliche Hirnschädigung erkennbar ist)
Epileptische Anfälle, die nicht im Rahmen einer Epilepsie auftreten, sind dagegen sind deutlich häufiger und können eben z.B. auch nach einer durchgefeierten Nacht auftreten oder eben nach Drogenkonsum. Hier liegt dann eine Provokation zugrunde (auch wenn diese natürlich nicht für einen gleich ersichtlich ist)
Bei Vorliegen einer Epilepsie liegt das "Fahrverbot" auch i.d.R. bei 1 anfallsfreien Jahr...es sei denn, der Anfall wäre wiederum provoziert (was wir ja genauso gut können *lach*)

Nun, spätestens, dann wenn Du einen Unfall hast, wird wohl der Grund (Ursache) nachgeprüft, sollte sich dann eine Bewusstlosigkeit herausstellen, wird die Versicherung nachhacken und feststellen, dass die nicht das erste Mal ist und dass Du die Empfehlung des Arztes "in den Wind geschlagen hast", was sie von der Schadensregulierung befreit. Das bedeutet, dass sie den, dem Unfallgegner bezahlten Schaden von Dir bezahlen lässt.

GhettoFrosch1 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 08:10

heisst das also das es nur eine Empfehlung oder eine Anordnung des Arztes war? Denn wie du sagSt KÖNNTE ich mich einer "nur" Empfehlung ja widersetzen wobei ich einer Anordnung folge leisten MUSS.

Epilepsien gehören zu den chronischen Erkrankungen, die durch eine plötzliche Störung des Bewusstseins charakterisiert sein können. Da epileptische Anfälle in der Regel unvorhersehbar auftreten, stellen sie insbesondere im Straßenverkehr nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung dar. Fahreinschränkungen sollen das Risiko eines Unfalls im Rahmen eines epileptischen Anfalls so weit wie möglich minimieren. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Bundesministerien für Verkehr und für Gesundheit hat daher ein verbindliches Regelwerk erstellt.

Grundsätzlich werden zwei Gruppen von Fahrzeugen unterschieden. In Gruppe I fallen alle motorisierten Zweiräder und PKW bis 3,5 t, die Gruppe II fasst alle Fahrzeuge ab 3,5 t und solche zur Beförderung von Personen oder Gefahrengut zusammen. In der Gruppe I führt ein einmaliger spontaner epileptischer Anfall zu einem Fahrverbot von 6 Monaten (Gruppe II: 2 Jahre), wenn im EEG und im MRT des Gehirns keine Anzeichen für ein erhöhtes Wiederholungsrisiko zu finden sind. Liegt jedoch ein solches vor oder sind zwei oder mehr epileptische Anfälle aufgetreten, besteht ein Fahrverbot von 1 Jahr, wenn unter antiepileptischer Medikation keine weiteren Anfälle aufgetreten sind (Gruppe II: 5 Jahre ohne antiepileptische Medikation).

Eine ausführliche Übersicht zum Thema „Fahrerlaubnis bei epileptischen Anfällen und Epilepsie“ kann unserem Flyer entnommen werden. Wir empfehlen aber ein individuelles Beratungsgespräch hinsichtlich Fahrerlaubnis bei einem niedergelassenen Neurologen oder in einer spezialisierten Epilepsie-Ambulanz.

Quelle: Flyer der Charité zu Berlin

Gehe zum Hausarzt und lasse Dir bescheinigen, dass Du Autofahren darfst.

Artus01  21.03.2016, 09:43

Diese Bestätigung wird kein Arzt geben.