Darf die Polizei im absolutem Halteverbot stehen?
Nun ja ich und ein paar Feunde sind heute bei Rot über die Ampel gegangen. Ich weiß das war nicht richtig und habe die 5€ Strafe hingenommen.
Nur dann ist mir aufgefallen, dass das Polizeiauto im abolutem Halteverbot stand. Außerdem hat ein 2. Polizeiwagen, der kam um neue Strafzettel zu bringen, die komplette Straße bockiert.
Es ist jetzt nicht so als würde ich dagegen angehen oder so. Aber mich interessiert einfach ob die Polizei das darf?
Darf die Polizei im absoultem Halteverbot stehen und die Straße blockieren ohne Blaulicht anzuhaben?
6 Antworten
Jein,
also sie dürfen schon dort stehen, dass erlaubt § 35 StVO.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die (...) Polizei (...) befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(...)
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Und der letzte Satz ist wichtig, sie dürfen dabei nicht den Verkehr behindern oder gefährden. Ansonsten stehen sie widrig dort.
Meinte ich ja.
Das Blaulicht hat mit der Rechtmäßigkeit des Fahr-/Parkverhaltens der Polizei nichts zu tun.
Das Blaulicht alleine warnt lediglich vor Gefahren, in Verbindung mit dem Einsatzhorn ordnet es an, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben - nicht mehr und nicht weniger. (vgl. §38 StVO)
Ob ein Polizeifahrzeug im absoluten Halteverbot halten/parken darf, richtet sich nach §35 StVO (Sonderrechte).
Sie dürfen es, wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Dies muss natürlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Wenn an der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns/Parkens (was auch immer) Zweifel bestehen, kann man diese (ggf. gerichtlich) überprüfen lassen.
Ja sie darf. Sie darf den Bankräuber verfolgen der viel zu schnell auf der Flucht ist. Sie stehen da wo sie den Paltz für den Streifenwagen finden um einen Unfall aufzubehmen oder einen Streit zu schlichten. Sie nutzen für alle hoheitlichen Aufgaben SONDERRECHTE, die ihnen durch den § 35 StVO und andere Rechtsvorschriften vom Gesetzgeber zugebilligt werden - oder willst du das sie sich beim nächsten Bankraub erst ein Parktiket ziehen?
Die Polizei darf (fast) alles. Es muß alles im Verhältnis zueinander stehen. Natürlich dürften die z. B. nicht mit 100 km und Blaulicht durch den Ort fahren, weil sie noch schnell vor Ladenschluss einkaufen wollen. Ob das jetzt verhältnismäßig war? Aber was willst Du machen, anzeigen?
Anzeigen ist erst einmal kein Problem. Du wirst dich aber wundern, wie gut die Polizisten dann den Aufenthalt im Halteverbot begründen. Lass es und denke über Sinnvolleres nach, die reden sich raus.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen durchaus behindert werden (sofern es dringend geboten ist), sofern dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gegeben und eine Gefährdung ausgeschlossen ist.