Polizei mit Blaulicht (fast) die Vorfahren genommen?

5 Antworten

Hallo KiwiHunter220,

erstmal: ihr braucht gar nichts zu befürchten. Wäre etwas nicht in Ordnung gewesen, hätte die Polizei euch direkt drauf angesprochen. Sie ist weitergefahren, also ist nichts Schlimmes oder Verbotenes passiert. Ich gehe natürlich auch mal davon aus, ihr seid über grün gefahren.

Was die Polizei jedoch absolut falsch gemacht hat: Sie ist ohne Einsatzhorn in die Kreuzung eingefahren. Einer meiner damaligen Ausbilder bei der Feuerwehr hätte dazu gesagt: ,,Edeka! Ende der Karriere." Ich kann nicht verstehen, wieso Einsatzfahrzeuge ohne Horn über Kreuzungen fahren. Ich kann es einfach nicht verstehen. Natürlich gibt es bei der Polizei die stille Anfahrt (bspw. bei Einbruch, Täter noch vor Ort), jedoch haben die Polizisten da ganz besonders Sorge für zu tragen, dass nichts passiert; z.B. besonders langsam in die Kreuzung einfahren, damit sowas eben nicht passiert. Ebenso bedeutet ,,stille Anfahrt" auch nicht 10km von der Wache bis zum Einsatzort ohne Horn, sondern die letzten paar hundert Meter. Da habt ihr auch nichts falsch gemacht. Da saßen einfach Pfeifen im Streifenwagen. Und ich gehe jetzt davon aus, dass ihr das Einsatzhorn nicht überhört habt. Das tut man auch definitiv nicht, wenn man nicht extrem laut Musik anhat.

Hinzuzufügen ist, dass ein sich im Einsatz befindliches Einsatzfahrzeug, welches ohne Einsatzhorn am Straßenverkehr teilnimmt, grundsätzlich bei einem Unfall die Arschkarte zieht. Die StVO (§38 Abs. 1) sagt nämlich:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Ergo: Ohne Einsatzhorn hat das Fahrzeug auch nicht das Recht auf freie Bahn. Sonderrechte ja, sie sind ja im Einsatz. Die hätten sie auch ohne Blaulicht, aber eben nicht das Recht auf freie Bahn.

Hier noch ein lehrreiches Video zu diesem Thema: https://www.youtube.com/watch?v=KA2Jyp6icg8

Da kann man als Feuerwehrmann nur den Kopf schütteln und ,,Dummköpfe!" schreien...

Ich hoffe, ich konnte helfen. :)

Liebe Grüße

KiwiHunter220 
Beitragsersteller
 22.01.2021, 09:09

Vielen lieben Dank für die tolle Antwort :) Wenn meine Freundin durchgefahren wäre, wäre nichts passiert, weil die Polizisten schon gewartet haben (sie haben ja abgebremst). Jedoch bin ich fest davon ausgegangen, dass die Polizei Vorfahrt hat . Daher kam die Frage zustande.

TremendousHeat  22.01.2021, 13:34
@KiwiHunter220

Wenn die Polizei ohne das Einsatzhorn unterwegs war, hat sie laut StVO auch definitiv keine Vorfahrt. Pech gehabt, wenn man so blöd ist und andere doppelt gefährdet (eine Einsatzfahrt an sich ist schon eine enorme Gefährdung).

LG

Da passiert garnichts weiter.

nein, da passiert nichts

aber es zeigt, wieso Fahrlehrer Recht haben, wenn sie sagen, dass man auch bei Grün nach links und rechts sehen soll auf einer Kreuzung...

die Begründung meines Fahrlehrers war zwar immer "da könnte eine Ampelfehlfunktion vorliegen oder ein Idiot brettert bei Rot drüber"... aber... das was halt auch sein kann, das hat er nie erwähnt, nämlich Polizei und Feuerwehr!

KiwiHunter220 
Beitragsersteller
 21.01.2021, 20:38

Bin ich auch von Ausgegangen. Ich hatte mal bisschen was im Netz nachgeschaut, da stand wenn nicht passiert, soll es wohl beim nehmen der Vorfahrt ein Bußgeld geben. Das erschien mir aber irgendwie unrealistisch wenig.

Ja mein Fahrlehrer sagte auch immer, man solle gerade da wo man dazu neigt, nicht zu denken, wachsam sein.

Da mache dir mal keine Sorgen.Die Leute haben in diesem Moment andere Probleme.Die wollen nur durch...und das sind sie ja....nix ist passiert, alles gut.^^

welche Rechtslage?

Sie hatte Grün?

auch mit Sonderrechten dürfen die nicht einfach so über die Kreuzung brettern.

vergesst es einfach.

qmshot96  21.01.2021, 20:48

Den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten kennst du aber schon, peterobm?

Der FS geht davon aus, dass sie das Horn nur nicht gehört haben.

Eventuell war es auch eine stille Anfahrt, um höherrangige Rechtsgüter zu schützen.

qmshot96  22.01.2021, 10:32
@peterobm

Warum einen Wikipediaartikel lesen, wenn ich auch einfach auf mein Studium zurückblicken kann.

Woher weißt du denn, dass eine eventuell nicht angepasste Geschwindigkeit gefahren wurde? 😉

Und woher weißt du, dass es tatsächlich eine stille Anfahrt war? 😉

Wahrscheinlicher ist, dass die Freundin des FS einfach nicht ideal aufgepasst hat, aber dennoch früh genug abgebremst hat. Also alles ohne Probleme.

KiwiHunter220 
Beitragsersteller
 21.01.2021, 20:40

Ja hatte sie. Für mich ist nur immer die Frage: wie beweise ich das ganze? Es ist ja zum Glück nichts passiert.

peterobm  21.01.2021, 20:42
@KiwiHunter220

wie willst du was beweisen was nicht da ist?