Darf man einen Polizeiwagen abschleppen lassen?
Also ..angenommen ich sehe das ein polizei-Wagen falsch parkt etc. darf ich ihn dann abschleppen lassen ?
15 Antworten
Das Abschleppen des Polizeiautos wäre aus folgenden Gründen sehr bedenklich:
Damit ein Fahrzeug aubgeschleppt wird, müsste es z.B. im Parkverbot stehen. Vor einem Grundstück oder wo auch immer würde es zwar im Parkverbot stehen, die Polizei verstößt aber trotzdem nicht gegen die StVO. Im §35 steht nämlich, dass unter anderem die Polizei von den Vorschriften der StVO abweichen darf um ihre Aufgaben zu erfüllen (z.B. irgendwelche ermittlungen bei einem Bewohner dieser Straße). Und wenn dort kein freier Parkplatz ist, dann stellt sich die Polizei eben in die 2.Reihe oder wohin auch immer. Da es der Polizei aufgrund des §35 StVO erlaubt ist, handelt der Polizeikraftfahrer nicht ordnungswidrig; es ist ihm nichts vorzuwerfen und dürfte somit auch nicht abgeschleppt werden.
Der zweite Grund ist der, dass das Abschleppen immer das letzte Mittel sein sollte, das zum Erfolg führt (das ultima-ratio). Es wäre dir nämlich zumutbar mal eben bei der Polizei anzurufen und bescheid zu geben, dass ein Streifenwagen im Parkverbot steht; das würde an den entsprechenden Beamten über Funk oder wie auch immer weitergegeben werden und der fährt dann selber den Wagen weg.
Kurz um: Du darfst es nicht!
Dann solltest Du wie jeder Andere auch erst einmal nach dem Fahrer schauen. Ein Einsatzfahrzeug wird nicht ohne Grund dort stehen!
Ja wo denn? Du mußt das schon mal etwas genauer schildern?
Aber ich denke eher nicht. Ruf doch die Polizei an und frage mal nach.
Grundsätzlich mußt Du sowieso immer als erstes die Kosten des Abschleppens übernehmen wenn Du ein Unternehmen damit beauftragst. Also da wäre ich eher mal vorsichtig. ;-)
Theoretisch schon. Es sei denn, es ist ersichtlich, dass das Fahrzeug sich im Einsatz befindet. Das ist halt immer so ne Sache..
Bei uns in der Stadt hat ein Streifenwagen gerechtfertigterweise mal ein Knöllchen bekommen. Nachdem die grünen Männchen sich beim Ordnungsamt beschwert hatten, wurde die Sache fallengelassen..
DU darfst sowieso nicht so einfach fremde PKW abschleppen lassen. Es sei denn, sie stehen auf Deinem grundstück. Aber dann hättest Du ja gerade mit den Beamten zu tun und keine Zeit, den Abschlepper zu rufen.