Darf man einen Krankenwagen und Feuerwehr bei Blaulicht überholen?

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Hi,

ein Überholverbot als solches ergibt sich aus §§ 35 und 38 StVO nicht - diese bewirken lediglich die Befreiung von den Vorschriften der StVO (Sonderrechte) sowie die Aufforderung an andere Verkehrsteilnehmer, freie Bahn zu schaffen (Wegerechte).

Solange die Einsatzfahrzeuge nicht behindert oder gar gefährdet werden, ist das Überholen - wenn nicht anderweitig untersagt - erlaubt.

Gerade auf der Autobahn ist das nicht unüblich, da Feuerwehrfahrzeuge und Rettungsdienstfahrzeuge doch eher geringere Höchstgeschwindigkeiten erreichen - innerorts habe ich selbst das ganze noch nicht erlebt.

In so einem Fall sollte man als Verkehrsteilnehmer jedoch unbedingt abwägen, ob ein Überholvorgang wirklich unbedingt notwendig ist und vor allem, ob man die Einsatzfahrzeuge dadurch nicht behindet.

LG

JA, an sich schon. Nur mit Blaulicht und Horn muss man dem Fahrzeug freie bahn schaffen. Ein Feuerwehr LKW auf der Autobahn ist auch im Einsatz immer noch "langsamer" als jeder PKW... Auch eine Kolonne, aber da muss man richtig aufpassen was man tut.

Oft entsteht die Situation gar nicht, aber es kommt manchmal vor, das man vorbeifahren muss oder überholen muss.

Hallo PlusMensch2,

wie andere hier schon geschrieben haben: Es gibt kein Gesetz, welches das Überholen von Einsatzfahrzeugen mit eingeschaltetem Sondersignal verbietet.

Es gibt einige Gründe, warum Einsatzfahrzeuge langsam fahren, so werden bspw. Messfahrten der Feuerwehr (ABC-Dienst) zum Aufspüren eventueller Schadstoffe in der Luft nach Bränden oder chemischen Unfällen in Schrittgeschwindigkeit durchgeführt. Rettungswagen fahren oft langsam, wenn hinten im Aufbau am Patienten gearbeitet wird... beispielsweise bei Reanimation oder Medikamentengabe etc. Wenn die Polizei ungewöhnlich langsam fährt, dann sucht sie vielleicht gerade irgendwas oder irgendwen oder wartet "auf den richtigen Zeitpunkt" für einen Zugriff - und letztendlich können gerade die großen, schweren Fahrzeuge von Feuerwehr und THW häufig bauartbedingt nicht schneller fahren. Hinzu kommen noch Dinge wie Kolonnenfahrten - aber da gelten dann wieder ganz andere Regelungen.

Gerade auf Landstraßen und Autobahnen kann man also durchaus Einsatzfahrzeuge überholen. Aber immer mit großer Vorsicht und wenn man sich ganz sicher ist, dass das Langsamfahren keine anderen Gründe hat (z.B. bewusstes Abbremsen des Verkehs durch die Polizei oder ein Hindernis auf der Fahrbahn etc.)
Man muss sich dann auch immer bewusst sein, dass bei einer Stockung des Verkehrs in den nächsten Sekunden/Minuten ein vorfahrtberechtigtes Rettungsfahrzeug von hinten kommen wird, dem man Platz zu machen hat. Auf Autobahnen und Landstraßen deshab bei einem Stau grundsätzlich immer eine Rattungsgasse bilden.
Innerorts muss man beim Überholen beachten, dass man das Rettungsfahrzeug nicht und auch nicht unbeabsichtigt behindert. Und das wird bei entsprechend viel Verkehr schwierig... hier bremst mal ein Verkehrsteilnehmer plötzlich ab, da wechselt er spontan die Spur... und die nächste Kreuzung/Ampel ist auch nicht weit. Bei geschwindigkeiten von 30 oder 50 km/h muss man dann schon sehr, sehr genau überlegen, ob das Überholen des mit 30 km/h fahrenden Rettungsfahrzeugs überhaupt sinnvoll ist und gefahrlos (für sich selbst, für andere Verkehrsteilnehmer und für die Rettungskräfte) machbar ist.

Natürlich ist es nicht verboten Fahrzeuge zu überholen wenn sie Blaulicht anhaben. Gerade auf der Autobahn sind diese Fahrzeuge langsamer als Pkw und dann muss ich natürlich nicht dahinterbleiben.
Ich darf diese nur nicht behindern aber überholen ist definitiv nicht verboten.

Ein explizites Überholverbot diesbezüglich gibt es nicht. Aber man darf weder die zulässige Geschwindigkeit überschreiten noch darf man nach dem überholen das Einsatzfahrzeug behindern, denn Blaulicht gebietet: Freie Bahn machen.

Heißt in der Praxis: Einen Feuerwehrwagen, der mit Blaulicht und 80 km/h auf einer leeren Autobahn fährt, wird man mit einem PKW locker überholen können. Innerorts sieht das schon schieriger aus.