Darf man ein Polizeiauto faken, also in den selben Farben folieren?
Hey, darf ich meinen silbernen Mercedes genau so folieren wie die Polizei?
Würde halt überall wo Polizei steht das weglassen. Und will Deren Blaulicht/Lightbar aufs Dach bauen nur mit gelben LEDs und weißen/transparenten Leuchten/Hauben.
Spricht da etwas dagegen?
13 Antworten
Es darf nicht "Polizei" verwendet werden, denn das wäre Amtsanmaßung und es darf auch nichts auf dem Dach montiert werden, was leuchtet, denn grundsätzlich ist jede Beleuchtung außen am Fahrzeug zulassungspflichtig und unterliegt strengen Regeln. Das gilt auch für reflektierende oder selbstleuchtende Streifen, denn die gelten ebenfalls als Beleuchtung.
Ansonsten ist fast alles erlaubt, was polizeiähnlich ist.
Beispiel:
http://img.fotocommunity.com/rennleitung-90519842-f7da-4e16-addc-2a17864424c3.jpg?height=1080
Also Folieren in Polizei Optik ohne Polizei Aufschrift und Beleuchtungselemente geht. Allerdings Qualifiziert man sich damit für jede mögliche Polizeikontrolle und sollte tunlichst vermeiden irgendwas am Fahrzeug zu Tunen was nicht eingetragen ist.
Es darf genauso aussehen, vorrausgesetzt da steht nicht "Polizei" und hat kein Blaulicht.
Glaube aber nicht, das man eine andere Anlage auf dem Dach zugelassen bekommt....
ja, genau das ist ja der Plan
Ziemlich kindisch Idee, zumal Dir ein zügiges Fortkommen erst dann sicher sein wird, wenn jeder -wirklich jeder- Polizist im Bereich Dich angehalten und Dein Fahrzeug überprüft hat.
In dem Ort, in dem ich aufwuchs, waren so ein paar Mofa-Gangs, die meinten Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen indem man den Auspuff des 1,25-PS-Boliden ausräumt. Da haben alle geschaut wenn man virbeiknatterte. Was Du vorhast ist quasi identisch, nur eben nicht illegal.
Und will Deren Blaulicht/Lightbar aufs Dach bauen nur mit gelben LEDs und weißen/transparenten Leuchten/Hauben.
das kannst vergessen, oder wie willst das in der Zulassungsbescheinigung eingetragen bekommen?? das wird nüscht.
die freuen sich auf dich, um dir jedesmal ein Knöllchen zu verpassen
Nein, darf man nicht. Auch die gelben Signalgeber müssen zugelassen und eingetragen werden. Das gilt im Übrigen für sämtliche Aufbauten dieser Art.
Kommen wir nun zur darauf folgenden Frage:
Darf nun jeder eine gelbe Kennleuchte verwenden, wenn diese ein E-Prüfzeichen aufweist?
http://www.sondersignalanlagen.com/showthread.php?t=25699
Nein, das ist natürlich nicht so.
Hier wiederum findet der §52 Absatz 4 StVZO Anwendung. In diesem ist genau geregelt, wer gelbe Kennleuchten führen darf. Zusammengefasst sind das:
- · Baufahrzeuge
- · Fahrzeuge der Unterhaltung von Straßen
- · Fahrzeuge zur Straßenreinigung
- · Müllabfuhr
- · Pannenhilfsfahrzeuge
- · Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge
- · Begleitfahrzeuge für Schwertransporte
ALLE anderen Fahrzeuge dürfen grundsätzlich keine gelbe Kennleuchte führen. Außer man beantragt eine Sondergenehmigung. Diese ist meist beim zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen.
bei meinem Arbeitsgerät sind Gelbe Lichter am Dach und auch eingetragen
Wieso, man darf sich doch ne Lightbar aufs Dach machen die Gelb blinken kann.