wenn polizeiauto mit blaulicht hinter mir wie schnell muss ich die fahrbahn frei machen?
ich konnt nicht sofort das polizeiauto vorbei lassen da auf meiner nebenspur auch ein auto war...nun habe ich eine anzeige wegen behinderung der polizei
die strasse ist zweispurig
7 Antworten
Vermutlich hast du nichts unternommen um rechts ranfahren zu können.
Der andere wird ja nicht ständig rechts von dir geblieben sein, egal wie schnell oder langsam du gefahren bist.
Wenn der Nebenmann rechts von ihm war, muss er links ranfahren.
Lies mal §38 StVO. Dort steht "sofort". Wenn du gepennt hast und zehn Minuten gebraucht hast, um zu checken, dass sie hinter dir sind, ist das wohl gerechtfertigt.
Wenn du einfach keine Möglichkeit hattest, wird die Anzeige nicht gerechtfertigt sein. Aber viele Leute stellen sich halt auch einfach saudumm an, wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht kommt...
In welche Kategorie dein Fall fällt, können wir natürlich nicht beurteilen. Aber der Verdacht liegt nahe, dass die Polizei eher im zweiten, als im ersten Fall Anzeigen erstellt...
Nur zum Klarstellen: du schreibst von Blaulicht, aber hatte das Polizeiautos auch die Sirene an? Wenn nicht, wäre die Anzeige unberechtigt, da beides in Kombination benutzt werden muss (zumindest in Deutschland...)
Wie gesagt, §38 StVO ist da deutlich... für die Polizei gibt's da keine Ausnahme. Ansonsten gibt es keine Wegerechte.
Man muss aber klar zwischen dem §35 und 38 unterscheiden. Sonderrechte sind nicht zwangsläufig an Blaulicht und Sirene gebunden. Wegerechte schon...
Wobei sich Solmecke teilweise unglücklich ausdrückt "erst das Martinshorn gibt die Anweisung, eine Rettungsgasse zu bilden..."
Ahhhhhh, da biegen sich mir als Feuerwehrmann die Fußnägel...
Nein. Ein Stau auf der Autobahn gibt bereits diese Anweisung.
hallo,
entweder langsamer fahren und sich hinter dem anderen Wagen einordnen, oder diesen einfach überholen, wenn die Geschwindigkeitsbestimmungen es zulassen.
Ich würde dir empfehlen, einen Verkehrsrechtler aufzusuchen, und ihm die Situation erklären. Er muß die Akte kommen lassen, um die Schilderung der Polizei in Erfahrung zu bringen. Die Polizei hat auch nicht immer automatisch recht! Du mußt nur die Kosten abwägen, die daraus entstehen. Hilfreich wäre auf jeden Fall die Anwesenheit eines Beifahrers als Zeuge.
Emmy
Bei einer zweispurigen Straße wird die Gasse in der Mitte freigemacht. Also egal auf welcher Seite du warst, du konntest ausweichen - es sei denn es gibt dort bauliche Begrenzungen.
Wenn du mehr als ein paar Meter vor denen rumgeeiert bist, statt an die Seite zu fahren, bist du dran.
Vermutlich gibts eine Kameraaufnahme, denn die haben unterwegs sicher nicht das Kennzeichen notiert (außer du hast ihnen viiieel Zeit dazu gegeben^^)
Anhand der Frage lässt sich die Situation nicht beurteilen. Unklar ist z.B, warum du neben ein Auto fährtst, wenn die Polizei vorbei will? Wie lange du neben dem Auto hergefahren bist? Wie schnell du gefahren bist?
Wäre mir neu, dass dies für Polizeifahrzeuge gilt.