Darf ein Polizeiauto gegen die Einbahnstraße fahren?

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Die Polizei und die Rettungsdienste haben Sonderrechte - sie sind von den Vorschriften der StVO befreit.

Dazu aus § 35 StVO:

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§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(...)

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

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Blaulicht und Martinhorn sind für die Wahrnehmung dieser Sonderrechte aber nicht erforderlich. Sie verschaffen den mit Sonderrechten ausgestatteten Fahrzeugen jedoch zusätzlich Wegerechte, denn es gilt (aus der StVO):

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§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Da ja schon gesagt wurde, dass es hier um das Ausüben von Sonderrechten geht, darf ein Polizeiwagen auch im Rahmen von Ausüben hoheitsrechtlicher Aufgaben entgegen einer Einbahnstrasse einfahren. Das gilt hierbei auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes (RTW oder KTW), die dürften z.B. auch in einem Parkverbotsbereich ihr Fahrzeug abstellen oder einen absoluten Fussgängerbereich befahren. wie gesagt, das alles auch ohne Blinklicht und Sondersignal.

ja klar dürfen sie, besonders Feuerwehr, wenn der andere Weg z.B. zu Eng ist oder ein Autostau vorliegt

Ja, die Polizei darf das bei Wahrnehmung "hoheitlicher Aufgaben"/Einsatz. Das steht auch in der Straßenverkehrsordnung und wird als Wissen vermittelt, wenn man einen Führerschein macht.

Ja sie dürfen FAST alles wenn sie im Einsatz sprich mit Blaulicht sind so wie die Krankenwagen.

PepsiMaster  08.11.2010, 21:53

Die Sonderrechte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten haben allerdings nichts damit zu tun ob sie das Blaulicht eingeschaltet haben oder nicht! (vgl. §§ 35, 38 StVO)

Deathkingx3  08.11.2010, 21:08

Auch bei Rot über die Ampel aber wie gesagt nur wenn sie im Einsatz sind sonst nicht.