Darf die Landesjustizkasse ohne meines Wissens oder Genehmigung Geld von Dritten einfordern um meine offene Forderung zu begleichen?
Hallo folgendes ist mir passiert ich habe vor 3 Jahren gegen meinen ehemaligen Vermieter gegen Kündigung geklagt. Nach 3 Jahren nun hat die Landesjustizkasse Chemnitz ohne das ich davon vorher informiert wurde Informationen bei meinem jetzigen Vermieter über eventuelles Guthaben eingeholt. Ich habe von den Nebenkosten ein Guthaben was mir auf mein Konto überwiesen werden sollte nach dem das Geld nach 3 Wochen immer noch nicht da war habe ich bei meinem Vermieter nachgefragt und erfuhr das die Landesjustizkasse Chemnitz von meinem Guthaben ohne mich davon inkenntnis zusetzen noch mir vorher die Möglichkeit auf andere Weise den offenen Betrag zu zahlen etc das Geld von meinem Vermieter eingefordert.
Meine Frage ist nun :
Ist das überhaupt Rechtlich zulässig und vorallem darf überhaupt die Landesjustizkasse sich über Guthaben bei meiner Vermietung einholen?
Gibt es diesbezüglich eine gesetzliche Rechtsgrundlage wenn ja wo finde ich diese???
Mit freundlichen Grüßen
Marko
6 Antworten
Ja. Die haben im Wege der Zwangsvollstreckung die von Dir möglicherweise gezahlte Mietkaution beim Vermieter gepfändet und vermutlich auch gleich eventuelles Guthaben aus Betriebskosten-Abrechnung.
Das ist zulässig, wenn es noch eine offene Forderung gegen Dich gibt.
Eine Pfändung betrifft nicht nur dein jetzt vorhandenes und dir zugängliches Vermögen, es können auch ausstehende Forderungen deinerseits an Dritte gepfändet werden. Genau das ist hier passiert. Diese Forderungen sind deinem Vermögen zuzurechnen.
Das hört sich nach einer Zwangsvollstreckung an, stimmts? Ja, dann darf sie das.
Die Landesjustizkasse hatte anscheinend eine Forderung gegen dich und hat deshalb die Forderung, die du gegen deinen Vermieter hast, gepfändet. Das ist zulässig.
§§ 828 ff. ZPO.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG075703160
noch mir vorher die Möglichkeit auf andere Weise den offenen Betrag zu zahlen
Du hast sicherlich eine Rechnung und Mahnungen bekommen und hattest somit die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag auszugleichen. Offenbar hast du darauf nicht reagiert, so dass angenommen wurde, dass du zahlungsunwillig und/oder zahlungsunfähig bist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gerichtskasse etwas Verbotenes tut, um an die Gebühren zu kommen.
Wurdest du von einem Rechtsanwalt vertreten? Vielleicht hat er vergessen, die Rechnung an dich weiterzuleiten.
Ja wurde ich aber auch wenn er dies vergessen haben sollte so schickt die Landesjustizkasse doch erst Gerichtsvollzieher und da hätte ich zumindest ggf eine eidesstattliche abgegeben so war es bis jetzt eig der weg um die Forderung zu bekommen, aber auch dies passierte nicht.
so schickt die Landesjustizkasse doch erst Gerichtsvollzieher
Warum sollte man das tun, wenn eine Forderungspfändung wesentlich einfacher und wie man sieht auch erfolgreicher ist?
da hätte ich zumindest ggf eine eidesstattliche abgegeben
Durch eine eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine Vermögensauskunft verschwinden Schulden nicht.
Es gibt schon lange keine vorgeschriebene Reihenfolge mehr, in der die Maßnahmen abzulaufen haben. Davon abgesehen: Versäumnisse deines Anwalts sind gleichbedeutend mit Versäumnissen von dir. Alles andere müsstest du mit deinem Anwalt direkt klären.
Eben nicht wie ich schon in der frage erwähnt habe wurde ich vorher nicht darüber informiert