Darf die Landesjustizkasse ohne meines Wissens oder Genehmigung Geld von Dritten einfordern um meine offene Forderung zu begleichen?

6 Antworten

Ja. Die haben im Wege der Zwangsvollstreckung die von Dir möglicherweise gezahlte Mietkaution beim Vermieter gepfändet und vermutlich auch gleich eventuelles Guthaben aus Betriebskosten-Abrechnung.

Das ist zulässig, wenn es noch eine offene Forderung gegen Dich gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Pfändung betrifft nicht nur dein jetzt vorhandenes und dir zugängliches Vermögen, es können auch ausstehende Forderungen deinerseits an Dritte gepfändet werden. Genau das ist hier passiert. Diese Forderungen sind deinem Vermögen zuzurechnen.

Das hört sich nach einer Zwangsvollstreckung an, stimmts? Ja, dann darf sie das.

Die Landesjustizkasse hatte anscheinend eine Forderung gegen dich und hat deshalb die Forderung, die du gegen deinen Vermieter hast, gepfändet. Das ist zulässig.

§§ 828 ff. ZPO.

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG075703160

noch mir vorher die Möglichkeit auf andere Weise den offenen Betrag zu zahlen

Du hast sicherlich eine Rechnung und Mahnungen bekommen und hattest somit die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag auszugleichen. Offenbar hast du darauf nicht reagiert, so dass angenommen wurde, dass du zahlungsunwillig und/oder zahlungsunfähig bist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gerichtskasse etwas Verbotenes tut, um an die Gebühren zu kommen.

Marko5822 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 08:45

Eben nicht wie ich schon in der frage erwähnt habe wurde ich vorher nicht darüber informiert

Mignon5  29.10.2018, 08:46
@Marko5822

Wurdest du von einem Rechtsanwalt vertreten? Vielleicht hat er vergessen, die Rechnung an dich weiterzuleiten.

Marko5822 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 08:53
@Mignon5

Ja wurde ich aber auch wenn er dies vergessen haben sollte so schickt die Landesjustizkasse doch erst Gerichtsvollzieher und da hätte ich zumindest ggf eine eidesstattliche abgegeben so war es bis jetzt eig der weg um die Forderung zu bekommen, aber auch dies passierte nicht.

PatrickLassan  29.10.2018, 09:04
@Marko5822
so schickt die Landesjustizkasse doch erst Gerichtsvollzieher

Warum sollte man das tun, wenn eine Forderungspfändung wesentlich einfacher und wie man sieht auch erfolgreicher ist?

da hätte ich zumindest ggf eine eidesstattliche abgegeben

Durch eine eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine Vermögensauskunft verschwinden Schulden nicht.

mepeisen  29.10.2018, 13:50
@Marko5822

Es gibt schon lange keine vorgeschriebene Reihenfolge mehr, in der die Maßnahmen abzulaufen haben. Davon abgesehen: Versäumnisse deines Anwalts sind gleichbedeutend mit Versäumnissen von dir. Alles andere müsstest du mit deinem Anwalt direkt klären.