Pfändung Rückläufer?
Hallo, mein Arbeitgeber hat an meinen Gläubiger zu viel Geld überwiesen von der offenen Pfändung, so dass ich jetzt ca 1500€ „Guthaben“ bei meinem Gläubiger habe. Mein Gläubiger sagte mir am Telefon, dass sie das Guthaben an meinen Arbeitgeber zurückzahlen. Soweit so gut. Meine Frage jetzt ist, mein Arbeitgeber sagt mir, dass sie mir diesen zurückerstattenden Betrag erst mit der nächsten Gehaltsabrechnung überweisen werden. Ist das richtig so, oder müssen die mir den erstatteten Betrag gleich überweisen?
Danke.
2 Antworten
Du solltest den Gläubiger papierschriftlich dazu auffordern, Dir das zu viel überwiesene Geld sofort zu erstatten.
Der Arbeitgeber muß Dir das Geld meines Meinung nach sofort zahlen, da er Dir das Gehalt schuldet.
Es ist doch schon dein Geld, ich würde das sofort haben wollen.
Der Fehler liegt aber schon bei deinem Gläubiger. Warum schicken die von deinem Guthaben was zu deinem Arbeitgeber?
Die Dame am Telefon, meinte zu mir das, dass Geld von meinem Arbeitgeber kommt und es deshalb dorthin zurück muss, sollte ich noch weitere Pfändungen haben, dann hat der nächste Gläubiger darauf Anspruch. Es gibt aber keine weiteren Pfändungen.
Das ist schon richtig, aber wenn mir das so gesagt wird und ich nichts handfestes dagegen zu sagen habe, kann ich da wohl nichts machen