Darf die Kindesmutter ohne meine Zustimmung in Urlaub fahren?

12 Antworten

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Zum ersten: Deine ExFrau kann hinziehen, wo Sie will. Zum zweiten: Sie kann nicht Euer gemeinsames Kind einfach mitnehmen! zum dritten: den Urlaub kannst Du nicht verbieten. Da Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt entscheidet Ihr auch gemeinsam über den ständigen Aufenthaltsort des >Kindes. Du könntest eventuell versuchen, mit einer einstweiligen Anordnung den Umzug des Kindes zu verhindern. Falls Du in der Lage bist, das Kind bei Dir aufzunehmen, würde das Deine Chancen erheblich verbessern. Ein Gerichts Prozess dauert. Sollte Deine Ex zwischenzeitlich zu ihrer großen Liebe ziehen, hättest Du sehr gute Chancen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, dann ist deine ex frei und kann ziehen wohin sie will. Diese Unsinnige Argumentation, du würdest deiner ex irgendwelche (Umzugs) Möglichkeit nehmen ist völliger Unsinn, sie kann (ohne Euer Kind) hinziehen, wo sie will.

glouds2011 
Beitragsersteller
 03.07.2011, 13:44

Danke, das werde ich versuchen. Erschwerend kommt hinzu, dass sie die Kleine jetzt auch noch versuchen gegen mich auf zu hetzen und dass ihr neuer Typ vor der Kleinen schlecht über mich redet - das kann doch niemals gut für die Kleine sein.

Es ist so schwer, ruhig zu bleiben - aber ich muss es - für die Kleine!

jsoelde19  03.07.2011, 18:06
@glouds2011

Das ist so, Mütter, die zu viel Einfluss haben neigen immer wieder dazu, diesen auch auszunutzen.

glouds2011 
Beitragsersteller
 03.07.2011, 19:59
@jsoelde19

und die gesellschaft sieht meistens nur die armen mütter - väter sind immer böse...

vor ein paar monaten hatte sie die kleine vor die tür gesetzt, weil sie gesagt hat, dass sie wieder zu mir will

den urlaub kannst du ihr nicht verwehren. auch und schon garnicht mit rechtlichen mitteln. dafür gibt es keine gründe: weder fährt sie in ein krisengebiet noch in ein gebiet mit krieg. sie fährt zu freunden.

ein umzug wird sie begründen müssen im notfall. entweder sie zieht um und setzt fakten. dann wirst du gefragt: entweder kann sie kind ohne deine zustimmung einfach so überall ummelden oder sie muss das abr beantragen. dann kommt es auf die gründe an, die sie anbringt: familienzusammenführung, neu arbeitsstelle etc. sind sehr gute gründe die ihr das ermöglichen werden. das kind wird dabei nciht weiter befragt, sie ist noch zu jung und redet dir als auch der mutter nur nach dem mund.

zu regeln wäre daher der umgang: wieviele kosten oder gar volle kostenübernahme muss km tragen`? wie oft oder muss sie immer das kind zu dir fahren? gibt es die möglichkeit das kind allein mit dem zug zu dir fährt mit begleitservice? oder wird sie fliegen? wie teilt ihr die kosten? das solltest du einem rechtsbeistand übergeben.

Nein, kannst du nicht, hihi, Schadenfreunde, das zu Vätern die nie das Kindeswohl in Augenschein haben! Nie, was meinst du warum sie in Urlaub fährt, ganz richtig erkannt, das kann dein Anwalt für dich nicht durchsetzen... Das hast allein du dir zuzuschreiben, denk an die Zeit, warum sie so handelt, Zauberwort um Ruhe reinzubekommen, Ruhe, die du ihr nie und den Kindern zu Teil kommen ließest, das sind leider normale Reaktionen. Leidtragende meistens die Kinder aber selbst diese gewinnen für sich Erkenntnis und sind den Situationen meist besser und klarer und nicht so versperrter Natur... und weißt du warum, weil Ruhe rein kommt... Ruhe schmälert keine Liebe, keine Zuneigung, gehen lassen und da sein, machst du Wirbel so wird sich dieses negativ auf alles weitere in deinem Leben auswirken... und aus der Praxis kann man sagen, dann hast du ein Lebtag verspielt, immer dann wenn man meint jemanden Steine in den Weg legen zu wollen... Das Schicksal rächt sich, doppelt und dreifach. Erste Rache musst du jetzt schon zollen, das sie mit dem Gedanken spielt zu gehen, die nächste Rache des Schicksals beschwörst du gerade von selbst wieder herauf, und das wird es insich haben....

jsoelde19  03.07.2011, 13:14

...an Schwachsinn nicht mehr zu Überbieten Du A....

glouds2011 
Beitragsersteller
 03.07.2011, 13:49
@jsoelde19

@jsoelde19 wem gilt dein kommentar?

jsoelde19  03.07.2011, 17:58
@glouds2011

@ glouds2011 sorry, ich meine den Kommentar von sindbadcarol gemeint.

glouds2011 
Beitragsersteller
 03.07.2011, 19:57
@jsoelde19

damit hast du dann wohl recht - hab ich auch so empfunden

glouds2011 
Beitragsersteller
 02.07.2011, 16:22

deine Antwort ist gemein - ich habe der kindesmutter bis zu dem zeitpunkt als sie bekannt gab, hier wegziehen niemals steine in den weg gelegt! im gegenteil - wenn sie probleme hatte, habe ich mich auch weiter darum gekümmert und ihr geholfen (z.b. hatte sie mal mietschulden - die hab ich bezahlt).

meine tochter hat eine innige beziehung zu mir und ist bisher auch immer den größten teil des jahres hier gewesen. wenn hier irgendwer irgendwem was wegnehmen möchte, dann die kindesmutter unserem kind seinen vater und die familie und freunde, die sie hier hat. und das wegen nem typen, mit dem sie 4 wochen zusammen ist.

regelmäßig gibt es theater, wenn sie nachhause soll.

Ich kenne mich mit sowas nicht aus, aber ich denke schon, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht habt. :-)

timbatol  03.07.2011, 20:11

abr sagt nur wo das kind wohnt und gemeldet ist. mehr nicht.

Ja sie darf in den Urlaub fahren aber du deine Tochter in der Zeit auch betreuen. Nimm sie zu dir.

glouds2011 
Beitragsersteller
 02.07.2011, 16:23

sie will sie ja mitnehmen