Nachnamen meiner Tochter ändern.
Hallo. Ich bin ein alleinerziehender Vater von einer 6 jährigen Tochter ( unehelich) . Die kindesmutter und ich haben gemeinsames sorgerecht. Aber die lütsche lebt bei mir da meine ex mit ihr nicht klar kam und überfordert war. Sie hat geheiratet und hat noch ne Tochter mit ihren Mann bekommen. Logischer weise, hat sie und ihre Tochter den Namen des Mannes. Meine Tochter allerdings trägt den geburtsnamen der Mutter. Ich möchte jetzt aber das meine Tochter meinen Nachnamen trägt. Meine Tochter möchte auch meinen Namen tragen. Meine ex ist jedoch strickt dagegen. Jetzt zu meiner Frage.
Kann ich den Nachnamen meiner Tochter ändern ohne die Zustimmung meiner ex?
Sage schonmal danke.
6 Antworten
allein kannst du es nicht ändern, besprich das mit dem ja, ich denke aber da hast du gute chancen
das jugendamt wird immer so furchtbar überschätzt. es hat keine handlungsbefugnisse und kann da nix entscheiden, wird es auch nichts. seine chancen laufen gegen null bei nichteinwillgung der mutter.
Nein, das kannst du nicht. Erkundige dich mal beim Standesamt, wie du es ändern kannst. Aber du brauchst auf jeden Fall die Zustimmung der Mutter.
Das Kind kann den Namen des Vaters erhalten, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Ist das Kind mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind zustimmen (§ 1617a Abs. 2 BGB
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/namensrecht-kind/#ixzz3RjPndH00
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast ja.
Nein!
nein
Du musst beim Jugendamt eine Namensänderung beantragen! Das Jugendamt wiederum fragt bei der Mutter nach, ob Einwände bestehen und entscheidet dann. Gruss Norbert
nein - auch falsch. das muss bei der namensänderungsbehörde beantragt werden. das jugendamt hat nix damit zu tun. is denen völlig egal. dieser grund der genannt wird muss unglaublich wichtig sein. es reicht nicht zu sagen zusammengehörigkeit der familie etc. das kind muss durch den namen geschädigt werden bsp. johannes beere, beate uhse, dolly buster oder klassisches bsp. klär-grube
nein - auch falsch. das muss bei der namensänderungsbehörde beantragt werden. das jugendamt hat nix damit zu tun. is denen völlig egal. dieser grund der genannt wird muss unglaublich wichtig sein. es reicht nicht zu sagen zusammengehörigkeit der familie etc. das kind muss durch den namen geschädigt werden bsp. johannes beere, beate uhse, dolly buster oder klassisches bsp. klär-grube
Wir haben einen solchen Fall selbst in der Familie gehabt und da war es, wie von mir beschrieben - erst Jugendamt, dann Rückfrage bei Mutter, dann Entscheidung!
richtig entscheidung erfolgte mit einwilligung der mutter.