Umzug ohne zustimmung vom ALG 2 Amt?
Hallo,
darf man umziehen ohne die Zustimmung des ALG 2 Amtes weil man bei der neuen Wohnung z.B. in der Nähe von Verwandten wohnen würde und man da ja mal eine Aufsichtsperson für die Kinder hätte wenn man selbst eine Arbeit bekäme? Vielen Dank für die Antworten.
13 Antworten
Grundsätzlich kannst du dir deine Wohnung suchen, wo du möchtest (ist ein Grundrecht); d.h. die ARGE kann dir einen Umzug nicht verweigern.
Allerdings wird die ARGE, wenn du ohne Zustimmung umziehst, keine mit dem Umzug verbundene Kosten tragen.
Abgesehen davon muss die neue ARGE - sofern die Wohnung in einer neuen Kommune liegt - die volle tatsächliche Miete zahlen, solange sie den neuen Angemessenheitsrichtlinien entspricht. Eine Deckelung auf Höhe der alten Mietkosten ist nur zulässig, wenn der Umzug innerhalb einer Kommune erfolgt.
(Bist du unter 25, können zusätzliche Probleme auftreten.)
Danke für die Antwort. ichahbe mal gehört das wenn man ohne zustimmung umzieht einem das geld für 3 monat gestrichen wird, ist dem auch so? und was ist wenn man jetzt wo wohnt wo man keine miete zahlen muss ( früher aber mal musste ) und in der neuen wohnung wäre miete zu zahlen und dann auch noch etwas mehr als ich mal in der anderen wohnung hatte ( alte wohnung: ofenheizung, unsaniert alles. Neue wohnung: heizung und saniert). es liegt außerdem nochin einer anderen komune.
Wenn du ohne Genehmigung umziehst, wird dir nur maximal der alte Mietzuschuss weiter bezahlt.
Den Umzug und alle anfallenden Kosten musst du alleine tragen. (Kaution, Renovierung, Spedition)
Bessere Vermittelbarkeit wird regelmäßig nicht als ausreichender Grund anerkannt, um keinenPräzedenzfall zu schaffen. Anstehende Arbeitsaufnahmeist meist der einzige Grund, denn sie akzeptieren. ich habe TROTZ Attesten UND anerkannter Gehbehinderung 1 Jahr gebraucht, um die (nachträgliche) genehmigung zu erwirken, vom 4. Stock (ohne Lift) ins EG (gleiches Haus) umziehen zu "dürfen".
Ich bin dann einfach runtergezogen (mit Hilfe der Nachbarn), weil ich die Treppen nicht mehr steigen konnte. Die EG-Wohnung ist um 25€ teurer. Nach kurzer Zeit bekam ich prompt die schriftliche Aufforderung, die Wohnung wäre nicht angemessen und auch nicht genehmigt, ich soll wieder in was billigeres umziehen. Es hat wie gesagt 1 Jahr gebraucht (Widerspruch und Klage), bis die Ruhe gegeben haben. Wobei: Was über den Mietzuschuss hinausgeht (besagte 25€), zahle ich eh vom Regelsatz.
danek für die antwort. manchmal fraeich mich echt ob das noch menschen sidn die solche fälle bearbeiten oder nicht mitdenkende maschinen die nur auf den gesetzen und vorschriften rum reiten.
grundsätzlich darf man umziehen, wies einem gefällt, doch dann kommt es zu keiner neuberechnung des regelsatzes und auch die miete wird nur in der höhe gezahlt, die vorher vereinbart war. ist die neue wohnung also 10 euro teurer, so muss man die selbst tragen!
bin gerade beim umzug und habe mich damit beschäftigen müssen
Warum willst Du die Arge nicht vorher informieren? Mit der richtigen Begründung kannst Du vielleicht sogar einen Zuschuss zu den Umzugskosten bekommen, z.B. wenn Du durch den Umzug besser vermittelbar wärst, aber auch wenn es in der alten Wohngegend Probleme gibt, zu laut, keine Kindereinrichtun oder so. Du bekommst ja auch sicher Mietzuschuss, da ist es sogar sinnvoll sich rechtzeitig mit der Arge in Verbindung zu setzen damit Du nicht Wochen ohne den Zuschuss dasteht, der wird nämlich für die Wohnung gewährt und nicht für die Person und eine Neuberechnung dauert.
Ja, wenn Du nur die Probleme siehst und Lösungesmöglichkeiten für Dich neue Probleme sind kann ich Dir auch nicht weiter raten. Ich weiß, dass es bei solchen Fällen für die Bearbeiter Ermessensspielräume und Einzelfallentscheidungen gibt und dass Vieles vom guten Willen des Bearbeiters abhängt, wichtig dafür ist aber, dass er vorher Bescheid weiß und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Schreib Dir einfach mal alle Gründe auf die wichtig sind und warum Du umziehst, denn vorbereitet mußt Du auf so ein Gespräch natürlich sein. Du kannst hier keine Gründe genannt bekommen, weil die Gründe in Deiner persönlichen Situation begründet liegen und Du voll dahinter stehst, dass muss einfach rüberkommenim Amt, sonst hast Du keine Chance.
Gerichtsurteil zu Umzug und Zustimmung durch das Amt
Umzug ohne Zustimmung durch das Amt
Tenor: " ... Allein die Anmietung einer neuen Wohnung stellt keine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse des Klägers im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X dar, weil hierdurch eine Minderung seiner Mietkosten einschließlich der Heiz- und Nebenkosten nicht eingetreten ist.
Nach Auffassung der Antragsgegnerin war aber bereits die Leistungsbewilligung vom 16.03.2006 überhöht. Eine Rücknahme dieser Bewilligung (§ 45 SGB X) kommt aber schon deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller darauf vertrauen durfte, dass er jedenfalls für die Zeit der Leistungsbewilligung im zugebilligten Leistungsrahmen Wohnraum anmieten durfte.
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Antragsteller vor Abschluss des neuen Mietvertrages keine Zusicherung der Antragsgegnerin nach § 22 Abs. 2 SGB II eingeholt hat. Denn dieses ist weder Voraussetzung für den Leistungsanspruch (vgl. Berlit in LPK-SGB II, RdNr. 52 zu § 22), noch führt das Fehlen der Zusicherung zum Fortfall der früheren Leistungsbewilligung. ..."(Landes- Sozial- GerichtNRW270906KdUbei UmzugohneZustimmung)
Ja, aber ab wann sidn wichtige gründe auch für die ämter wichtig. zu fuß ist bei mir alles schlecht zu erreichen, eine schule ( grundschule gibt snicht mal im ort) genauso wenige wie einen kindergarten. job technisch...im ort keine chance. aber das kann ein amt ganz anders sehen, denn jetzt bin ich in einer wohnung wo ich keine miete habe ( aber mal hatte ) und die neue wohnung wäre mit miete da dort heizung ist und saniert wurde auch noch höher als meine damalige miete in der alten wohnung.