Kindsvater will meinen neuen Lebenspartner nicht Kind aus Kiga abholen lassen
Folgende Ausgangssituation: Beide Elternteile haben Sorgerecht, leben aber getrennt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Kindesmutter (nur mündlich vereinbart). Ich lebe mit meiner 5jährigen Tochter in einer neuen Partnerschaft. Der Kindergarten möchte bei Dauervollmachten die Unterschrift beider Elternteile (Sorgeberechtigten). Der Kindsvater hat was gegen meinen neuen Partner und ist strikt dagegen, dass er im Kiga in der Dauervollmacht hinterlegt ist, dass er meine Tochter abholen kann. Ist total schwachsinnig von ihm! Habe mit dem Kiga gesprochen und die haben mir das Jugendamt empfohlen. Habe dort vorgesprochen und keine wirklich hilfreiche Auskunft erhalten. Ich soll mich mit dem Kiga absprechen. Da der Vater zur Zeit ein 1/4 Jahr nicht erreichbar ist, habe ich mit dem Kiga eine befristete Dauervollmacht ausgemacht, dass mein Partner in dieser Zeit meine Tochter abholen kann.
Habe in einem Prospekt vom Jugendamt gelesen, dass derjenige Sorgeberechtigte, bei dem sich das Kind zur Zeit aufhält, bei allen Alltagssachen allein entscheiden kann. Für mich gehört das Abholen vom Kiga auch zum normalen Alltag.
Kennt jemand solche Probleme?
4 Antworten
der vater hat in dem punkt mitzureden, was vollkommen richtig ist! wenn er das nicht möchte, dann heißt es wohl pech gehabt!
Wieso sollte das so sein?
Finde den Kommentar von marchlew57 schon richtig: Leben kann das Kind mit meinem Lebenspartner, aber aus dem Kiga darf er sie nicht abholen?! Da läuft doch irgendetwas verkehrt!
du bist eindeutig im recht.
wie du selbst schreibst, dinge die zum täglichen leben gehören kannst du allein entscheiden, da hat der vater gar nix zu sagen. ausnahme wäre natürlich wenn dein neuer partner nachweislich "schlechter umgang" ist, aber ich vermute mal, das ist er nicht :)
Und kommt der Vater auch zu Euch nach Hause und passt auf, dass der Stiefvater dem Kind nicht auch noch eine Stulle schmiert?
Was ich sagen will: der Vater hat da wirklich Pech mit seiner Meinung. Das Kind lebt mit dem Stiefvater und wenn der Kiga Deine alleinige Unterschrift unter einer Dauervollmacht akzeptiert, dann kannst Du das selbstverständlich machen.
Warum will der Vater das nicht? Leben darf das Kind mit dem mann, aber nicht den Nachhauseweg absolvieren? Wie absurd ist das denn?
Ich würde die Vollömacht einfach hinterlegen, Du hast völlig Recht, das sind Alltagsentscheidungen udn Du darfst das machen. Und wenn ihm das nicht passt, muss er sich eben mit dem JA auseinandersetzen und denen erklären, warum er das nicht will.
Nun, wenn die Kika auf beide Unterschriften besteht und der Vater sich weigert, sehe ich da für die Zukunft wenig Chancen. Die Kika sollte sich für solche Fälle eventuell Ausnahmeregelungen einfallen lassen. Der Schwarze Peter liegt hier bei der Kika.