Muss meine Frau mir sagen wohin meine Tochter in den Urlaub fährt?

11 Antworten

Da ihr euch das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht teilt, hast du minimal das Recht den Urlaubsort zu erfahren, du könntest den Urlaub auch verhindern.

Maleficent666  20.07.2019, 17:34

Kann er nicht.

Jegor387  20.07.2019, 17:36
@Maleficent666

Selbstverständlich, wenn das nicht völlig geklärt ist.

Die Beweispflicht liegt bei dir; du zweifelst meine Aussage an.

Nun fülle deinen unpassenden Kommentar mit Faktenwissen.

Maleficent666  20.07.2019, 17:38
@Jegor387

Sie hat Umgangsrecht, wie auch er u während dem Umgang dürfen die Parteien machen was sie wollen u wo sie wollen

Jegor387  20.07.2019, 17:39
@Maleficent666

Ein mehrwöchiger Urlaub ist da mit Sicherheit nicht gedeckt. Außerdem muss er davon ausgehen, dass dem Kind etwas zustoßen könnte, wenn die Mutter nichtmal den Urlaubsort verraten möchte.

simonpeters1979 
Beitragsersteller
 20.07.2019, 17:56
@Jegor387

Skeptisch macht mich vor allem das meine Tochter sich schon so auf den Urlaub in "Spananien" freut während meine Frau von Holland spricht.

markusher  31.07.2019, 20:04
@Jegor387

ein mehrwöchiger urlaub gehört zum umgangsrecht, den beide eltern in anspruch nehemen können und dürfen.

Natürlich.Schliesslich habt ihr das gemeinsame Aufenthaltsrecht.

markusher  31.07.2019, 10:36

das abr hat damit garnichts zu tun.

simonpeters1979 
Beitragsersteller
 20.07.2019, 17:36

Danke. Hast Du zufällig etwas auf das ich mich direkt berufen kann (Gesetzesstelle, Urteil o.ä.)?

Das Problem ist das meine Anwältin selbst zur Zeit in Urlaub ist und ich bis Dienstag wissen muss wie ich darauf reagiere. Daher die Frage hier. :)

Majorie22  20.07.2019, 17:34

Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht ist schlicht nicht möglich :-)

Zumverzweifeln  20.07.2019, 17:37
@Majorie22

Schreibt der FS aber

Majorie22  20.07.2019, 17:40
@Zumverzweifeln

Wird viel geschrieben .. :-) Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat ungeteilt immer diejenige Person ine, beider sich das Kind gerade aufhält i.S.v. Sorgerechts- bzw. Besuchsvereinbarung.

markusher  31.07.2019, 10:33
@Majorie22

so ein schwachsinn. wo hast du diesen quark denn her. bei gemeinsamen sorgerecht haben in der regel beide eltern das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht. ist der aufenthalt des kindes nicht stimmig, kann ein gericht in seltenen fällen das abr alleinig auf einen elternteil übertragen. ansonsten haben es immer beide.

simonpeters1979 
Beitragsersteller
 01.08.2019, 12:24
@Majorie22

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei gemeinsamen Sorgerecht IMMER (automatisch) geteilt bei beiden Eltern. Nur ein Gericht kann das ändern.

Bitte informiere Dich bevor Du solch offensichtlichen Blödsinn schreibst. Danke.

Ja darfst du da du auch das aufenthaltsbestimmungsrecht hast du dürftest auch sagen das du nicht möchtest das deine Tochter mitkommt da du ja auch das Sorgerecht hast

markusher  31.07.2019, 20:01

das abr hat damit nichts zu tun.

Ja ... und bei gemeinsamen Sorgerecht bedarf es sogar ggf. deiner Einwilligung.

markusher  31.07.2019, 20:06

nein

Wieso möchtest du es unbedingt wissen? Nach dem Urlaub siehst du deine Tochter eh wieder ;-)