Muss meine Frau mir sagen wohin meine Tochter in den Urlaub fährt?
Kurze Zusammenfassung der Vorgeschichte: Meine Frau und ich sind getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter (4 Jahre), zurzeit lebt sie bei meiner Frau. Der dauerhafte Aufenthalt ist zur Zeit in Klärung. Wir haben das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Nun ist es so, dass meine Frau mit meiner Tochter jetzt in den Urlaub fahren will. Sie verrät mir jedoch nicht wo sie mit ihr hin fährt. Lediglich das Urlaubsland habe ich erfahren. Habe ich als Vater das Recht zu erfahren wo meine Tochter hinfährt?
11 Antworten
Da ihr euch das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht teilt, hast du minimal das Recht den Urlaubsort zu erfahren, du könntest den Urlaub auch verhindern.
doch
Selbstverständlich, wenn das nicht völlig geklärt ist.
Die Beweispflicht liegt bei dir; du zweifelst meine Aussage an.
Nun fülle deinen unpassenden Kommentar mit Faktenwissen.
Sie hat Umgangsrecht, wie auch er u während dem Umgang dürfen die Parteien machen was sie wollen u wo sie wollen
Ein mehrwöchiger Urlaub ist da mit Sicherheit nicht gedeckt. Außerdem muss er davon ausgehen, dass dem Kind etwas zustoßen könnte, wenn die Mutter nichtmal den Urlaubsort verraten möchte.
Skeptisch macht mich vor allem das meine Tochter sich schon so auf den Urlaub in "Spananien" freut während meine Frau von Holland spricht.
ein mehrwöchiger urlaub gehört zum umgangsrecht, den beide eltern in anspruch nehemen können und dürfen.
Natürlich.Schliesslich habt ihr das gemeinsame Aufenthaltsrecht.
das abr hat damit garnichts zu tun.
Danke. Hast Du zufällig etwas auf das ich mich direkt berufen kann (Gesetzesstelle, Urteil o.ä.)?
Das Problem ist das meine Anwältin selbst zur Zeit in Urlaub ist und ich bis Dienstag wissen muss wie ich darauf reagiere. Daher die Frage hier. :)
nein hat sie nicht, das gibt es nicht.
Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht ist schlicht nicht möglich :-)
Schreibt der FS aber
Wird viel geschrieben .. :-) Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat ungeteilt immer diejenige Person ine, beider sich das Kind gerade aufhält i.S.v. Sorgerechts- bzw. Besuchsvereinbarung.
so ein schwachsinn. wo hast du diesen quark denn her. bei gemeinsamen sorgerecht haben in der regel beide eltern das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht. ist der aufenthalt des kindes nicht stimmig, kann ein gericht in seltenen fällen das abr alleinig auf einen elternteil übertragen. ansonsten haben es immer beide.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei gemeinsamen Sorgerecht IMMER (automatisch) geteilt bei beiden Eltern. Nur ein Gericht kann das ändern.
Bitte informiere Dich bevor Du solch offensichtlichen Blödsinn schreibst. Danke.
Ja darfst du da du auch das aufenthaltsbestimmungsrecht hast du dürftest auch sagen das du nicht möchtest das deine Tochter mitkommt da du ja auch das Sorgerecht hast
das abr hat damit nichts zu tun.
Ja ... und bei gemeinsamen Sorgerecht bedarf es sogar ggf. deiner Einwilligung.
nein
Wieso möchtest du es unbedingt wissen? Nach dem Urlaub siehst du deine Tochter eh wieder ;-)
Kann er nicht.