Der Kindsvater meiner Tochter ist wegen Körperverletzung vorbestraft und mein neuer Partner möchte sie adoptieren. Kann er das ohne Zustimmung des Kindsvater?
Der Erzeuger meiner Tochter sitzt zum wiederholten male im Gefängnis wegen Körperverletzung und anderen Delikten. Er hatte sich auch vor der Inhaftierung nicht um sie gekümmert und noch vor ihrem ersten Geburtstag gesehen. Der Kindsvater hat kein Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kann mein neuer Partner ohne Zustimmung von ihm die Kleine adoptieren.
9 Antworten
*Der Zeuger - ein Mensch wird nicht in einer Fabrik "Erzeugt"
- Wozu möchtest du das dein neuer Partner deine Tochter adoptiert? du besitzt doch selbst das Sorgerecht und kannst doch beantragen dass sobald dir etwas passieren sollte das Sorgerecht auf deinen Partner übergeht (solange dieser einverstanden ist.)
Eine Adoption würde doch an eurer Lebenssituation nichts entscheidend verändern, zumal der Kindesvater doch eh keine Rechte mehr hat was das Kind angeht.
Der Erzeuger hat jedoch die Vaterschaft anerkannt und hiermit hat er Rechte!
Liebe(r) Ursusmaritimus,
selbst wenn ein Erzeuger die Vaterschaft anerkennt, verliert er durch die Adoption nicht nur alle Rechte am Kind und ist dann auch in keiner Weise mehr mit dem Kind verwandt.
Für eine Adoption wird dem adoptierten Kind eine neue Geburtsurkunde ausgestellt, mit dem Namen der Adoptiveltern und die Adoptiveltern stehen in der Geburtsurkunde als Eltern eingetragen.
Mit der Ausstellung der Geburtsurkunde verliert die vorerige Geburtsurkunde die Gültigkeit und gilt als nie existend gewesen.
Das Adoptivkind ist dann auch kein Adoptivkind mehr, sondern das Kind seiner jetzigen Eltern.
So so er hat die vaterschaft anerkannt....
Wer entzündete in dir das licht dieser erkenntnis?
Ich hab darüber nix gefunden, das ist nämlich der casus knacktus
Nein, denn er ist immer noch der Vater eures Kindes.....auch wenn dir dein neuer Partner geeigneter erscheint.
Nach einer Adoption gilt das so nicht mehr.
Nach einer Adoption! Hier ist jedoch die Zustimmung des Kindesvaters notwendig.
Liebe(r) Ursusmaritimus,
das möchte ich bezweifeln.
Mir ist nicht bekannt, ob der Erzeuger meines Kindes zustimmen musste. Ich denke, nein.
Nun für deine Erinnerungsstörung können wir nichts, aber das Gesetz sieht explizit die Zustimmung vor und nur in wenigen Ausnahmefällen kann ein Familiengericht sich hierüber hinwegsetzen. Dies wir z.B. auch im Link von beangato so benannt.
Wie auch immer.
Nein, natürlich nicht!
Hat der erzeuger die vaterschaft anerkannt ist eine adoption ohne zustimmung (fast) nicht möglich.
Ist er nur der biologische erzeuger und taucht nicht in der geburtsurkunde auf.....
Dann gehts
Dann liegt der fall wohl ähnlich wie bei meinem sohn
Ein unbekannter vater kann nixht zustimmen.
Liebe(r) edmuina,
und wieso bin ich dann trotzdem der Vater meines Kindes? Mir ist von einer Zustimmung des Erzeugers zur Adoption meines Kindes nichts bekannt.
In der Geburtsurkunde trägt mein Kind meinen Namen und ich bin als Vater eingetragen, obwohl ich mein Kind nicht gezeugt habe.
Liebe(r) Fuechsie,
obwohl ich selbst Adoptivvater meines Kindes bin, weiß ich nicht, ob der Erzeuger der Adoption zustimmen muss. Dafür liegt bei mir die Adoption schon viel zu lange zurück.
Da bei einer Adoption ein Notar einbezogen werden muss, lassen sich die rechtlichen Umstände ganz bestimmt klären.
Freundliche Grüße
Delveng
2017-07-30, Sonntag, 20:22
Der Begriff heißt nicht "Zeuger", sondern "Erzeuger".
Die Adoption ist sogar wichtig für das Kind. Durch die Adoption werden die Adoptiveltern die rechtlichen Eltern des Kindes und rechtlich gesehen ist der Erzeuger ein völlig fremder Mensch ohne jedes Recht auf das Kind.