Umgangsrecht - 2-jähriges Kind Urlaub mit Vater - wie lange?
Hallo zusammen,
ich habe eine 2-jährige Tochter die im Mai dieses Jahres 3 Jahre alt wird. Erst im August dieses Jahres wird sie zur Kita gehen.
Mein Ex-Partner hat sich vor zirka einem 3/4 Jahr von mir getrennt - seitdem leben meine Tochter und ich in einer neuen Wohnung - mein Ex-Partner (wir waren nicht verheiratet) hat demnach das Umgangsrecht und wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht.
Ich bat ihm an, Ende März eine Woche Urlaub mit der Kleinen machen zu können. Das ist ihm zu wenig und er pocht darauf, dann mindestens noch eine weitere Woche im Herbst mit der Kleinen Urlaub verbringen zu können.
Ich möchte ihm aktuell (für dieses Jahr) nur diese eine Woche jetzt im März mit unserer Tochter zubilligen. Im Herbst ist sie gerade erst einige Wochen in der Kita und ich möchte sie ungern dann für eine Woche Urlaub aus der Kita holen und zumal empfinde ich in unserer persönlichen Situation die eine Woche jetzt im März als ausreichend. Er hat natürlich noch seinen normalen Wochenendumgang alle 14 Tage von Samstagmorgen bis Sonntagabend.
Muss ich ihm rein rechtlich noch eine Woche Urlaub im Herbst mit unserer Tochter gewähren?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)
7 Antworten
Ich kann verstehen, dass du dein Kind kurz nach der Eingewöhnungszeit nicht gleich eine Woche aus der Kita nehmen willst.
Gleichzeitig ist es ein berechtigter Wunsch des Vaters viel Zeit - und auch regelmäßig Urlaub - mit dem Kind zu verbringen. Sollte er irgendwann mal klagen, dann ist es wahrscheinlich, dass er das Kind die Hälfte der Kita- bzw Schulferien nehmen darf.
Vielleicht könnt ihr euch einvernehmlich einigen? Z.B. dass er ein langes Wochenende inklusive 1-2 Extra-Tagen nimmt? Z.B. 30.9.-5.10.? Hier hat er fast eine Woche Urlaub, aber das Kind fehlt nur 2 Tage in der Kita.
Nach dem normalen Umgangsrecht hat er Anspruch auf 3 Wochen im Jahr, die sich bei Schulkindern natürlich in den Ferien befinden sollen.
Also kannst du ihm diese 2. Woche nicht versagen. Und sie wird dann viel in der Kita zu erzählen haben.
Kinder sind ungemein flexibel, du machst dir zu viele Sorgen. Es ist ja nicht 2 Wochen nach der Eingewöhung, wenn die im August stattfindet, wie du schreibst.
Bitte ihn einfach, erst im Oktober zu fahren.
Ihr habt das Gemeinsame Sorgerecht. Du führst dich auf als hättest du das Alleinige Sorgerecht. 1 Woche ohne Kita schadet der kleinen nicht. Das sind Floskeln um ihm die kleine so wenig wie möglich zu überlassen. Du benutzt das Kind als Druck-und Machtmittel. An seiner Stelle würde ich dir und der kleinen den Fuss in den Arsch treten. Habe ich 2 mal gemacht. Die Mütter müssen dem Kind irgendwann erklären warum sie ihren Vater aus ihrem Leben geschmissen haben. That,s it.
sein normaler umgangsanspruch liegt bei mindestens wie folgt:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so/mo
- hälftige ferien und feiertage (ostermontag, pfingstmontag, 2. und 3. weihnachtsfeiertag, silvester im wechsel - du eine woche osterferien, er die 2. woche oder du osterferien, er herbstferien 2 wochen)
- 3 wochen urlaub
die ferien teilst du nach ferienkalender deines bundeslandes zur hälfte und machst einen kalender. das wären eure umgänge fürs jahr.
selbstverständlich hat er also anspruch urlaub in sommer und herbst mit dem kind zu nehmen. wer bist du ihm da irgendwas genehmigen zu wollen.
wer bist du ihm da irgendwas genehmigen zu wollen.
Die Möchtegern-Besitzerin.
da du nicht die Eigentümerin deines Kindes bist, kannst Du ihm gar nichts zubilligen. Zubilligen heißt: erlauben. Und das Recht hast du nicht. Was DU für ausreichend erachtest, interessiert keinen. Du verleihst das Kind ja nicht. Ihr habt euch zu einigen oder der Familienrichter bestimmt. Da das aber immer Geld kostet - Anwälte etc.... - solltest du das lassen.
Außerdem geht die Kleine nicht in die Schule, sondern "nur" in den Kindergarten. Sie wird mit Sicherheit noch öfter den Kindergarten versäumen, weil sie eine Kinderkrankheit oder Corona aufschnappen wird, also reg dich ab.
Du kannst ihm nichts zubilligen und nichts gewährend, da das Kind nicht dein Eigentum ist. Wenn dir das nicht gefällt, musst du halt zum Familiengericht gehen, und das wird teuer. Zumal du nicht Recht bekommen wirst.
Blödsinn. Absoluter Blödsinn.
Blödsinn? Mit Sicherheit nicht. Geschieht tagtäglich, und nicht nur in meinem Fall. Meine Ex missandelt ihren Sohn. Mit der Lüge ich hätte ihm das angetan bekam sie zuerst das Aufenthaltsbestimmungsrecht, danach das alleinige Sorgerecht. FamFG Saarlouis. Geh mal auf jugendaemter.com dort findest du unzählige Fälle bei denen es genau so läuft. Es geht nur um Macht, Kinder sind egal.
Da muss ich Intervenieren. Sie wird Recht bekommen. Standard bei Deutschen Familiengerichten. Diese Aussage über die versäumte Kitawoche genügt jedem Familienrichter/in ihr das alleinige Sorgerecht zuzusprechen. Zuerst holt sie sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was sie Problemlos bekommt, danach das Alleinige Sorgerecht. So wird vor Deutschen Familiengerichten entschieden. Tausende solcher Fälle gibt es. Geht mal auf jugendaemter.com