garagenschloss defekt
Hallo,
wir haben abschließbare Einzelgarage, die ebenfalls durch unseren Vermieter läuft. Als wir heute versucht haben diese zu öffnen, ging der Schlüssel zuerst nur zur Hälfte rein. Als es dann doch noch geklappt hat lies sich dieser aber nicht mehr drehen. Das haben wir mehrmals und mit 2 Schlüsseln probiert. Es scheint fast so, als ob da jemand etwas rein getan hätte. Der Hausmeister hat nur gemeint, dass er nicht dafür zuständig ist - er habe uns die Schlüssel ausgehändigt und das Schloss habe damals funktioniert - somit seien wir selbst dafür verantwortlich und müssten in diesem Fall den Schlüsseldienst selbst bezahlen. Bei der Hausverwaltung war leider keiner mehr erreichbar und wir kommen nicht an unser Auto ran!!
Wer muss für die Reparatur bzw. den Schlüsseldienst bezahlen? Danke für die Antworten
3 Antworten
Eigentlich müsste der Vermieter das Schloss austauschen, wenn ihr das nicht kaputt gemacht habt..
Klar wenn ihr den SD holt müsst ihr den bezahlen
Da das Schloß (Zylinder) ein Gebrauchsgegenstand ist und durch den Gebrauch verschleißt ist der Mieter für einen Ersatz zuständig. Wenn die Tür sich öffnen läßt und Sie einen rsatzzylinder besorgt haben wird Ihr Hausmeister diesen Zylinder tauschen können. Wenn die Tür nicht mehr zu öffnen ist muss der Schlüsseldienst auf Ihre Kosten ran.
Hallo, Sie müssen den Schlüsseldienst selbst bezahlen. Besser ist Sie machen es selbst, geht ganz einfach. Bei einer Mietwohnung gilt das auch. Sie müssen für den Zylinder selbst aufkommen. Selbstverständlich auch für den Schlüsseldienst. Gruß der Hausmeister