Darf ich als Kind im Elternhaus das Hausrecht durchsetzten?
Hallöle alle zusammen,
Ich habe eine Frage, auf die ich trotz Recherche, keine Antwort finden konnte. Darf ich als 16 jähriger das Hausrecht in dem Haus meiner Eltern, ich dem ich auch wohne durchsetzten?
Ich spezifizier ganz kurz: Meine Eltern haben es mit mündlich ausdrücklich klar erlaubt ggf. Hausverbot zu erteilen und würden das auch bezeugen. Außerdem wären sie beim Akt des Erteilens nicht vor Ort, aber telefonisch erreichbar.
Darf ich unter diesen Umständen also das Hausrecht durchsetzen?
Danke schon mal für die Antworten!
Lennart
7 Antworten
Klar - Hausrecht hat jeder der stärkere Rechte hat als ein Besucher ...
z.B. Tante zu Besuch gg Hausierer.
Man beachte §§ 858/860BGB
Besitzer Besitzdiener.. usw und 123StGb Hausfriedensbruch - wenn man sich nicht entfernt obwohl man vom Berechtigte gebeten wurde.
Natürlich brauchst Du, wenn Du alleine bist, niemanden reinlassen, der dort nicht wohnt.
Sagen wir mal so: Wenn du jemandem Hausverbot erteilen willst, die Person das aber womöglich aufgrund deines Alters und Abwesenheit deiner Eltern nicht akzeptiert, kannst du sagen dass deine Eltern fremde Personen in ihrer Abwesenheit nicht erlauben.
Heißt, wenn man das umkehrt, du bist nicht verpflichtet, jemanden (mal vielleicht abgesehen von Polizei mit Durchsuchungsbefehl oder. Ä.) in eure Wohnung/ Haus zu lassen.
Das Hausrecht ist altersunabhängig.
Das eigentliche Hausrecht haben deine Eltern.
Diese können dir aber erlauben, das Hausrecht ebenfalls auszuüben, da du dort gemeldet bist und somit auch dort wohnst.