Ex-Arbeitnehmer leert seinen Spint nach Fristsetzung nicht, wann darf der Spind entleert werden?
Ein bereits ausgeschiedener Mitarbeiter leert nach Aufforderung und Fristsetzung seinen Spind nicht. Wann darf der Spind vom Arbeitgeber entleert werden, sodass er an neue Mitarbeiter vergeben werden kann? Gibt es hier ein Gesetz oder eine Rechtssprechung die dies regelt?
Der Spind soll nicht durchsucht werden!
4 Antworten
Wenn der Ex-AN nicht reagiert, nochmal eine Frist setzen und dann, sollte keine Rückmeldung kommen, den Spind öffnen.
Das sollte aber nicht ein einziger MA tun ( man sollte einen Zeugen haben), wenn es einen Betriebsrat gibt, ein Betriebsratsmitglied dazunehmen.
genau so ist es !
Machen wir selber 2x jährlich so (Frühjahr + Herbst ) . Mit 4 Wochen Vorlauf den Ehemaligen informieren, das der Spinde am xx.xx.xxxx geöffnet und der Inhalt entsorgt wird, wenn bis zum genannten Zeitpunkt nicht der Spinde freigemacht/geöffnet wurde.
Dann wird im Beisein eines BR-Mitglieds der Spind durch den Hausmeister geöffnet und die Sachen werden entsorgt. ( zu 90% sind die Spinde bereits komplett leer , mal ist dann eine leere Brotdose drin , mal noch Sicherheitsschuhe etc. )
Den darf der ehemalige Arbeitgeber nach Ablauf der Frist entleeren.
Die Sachen darf er aber nicht gleich entsorgen sondern muss sie aufheben. Er muss den ehemaligen Angestellen nochmal informieren und ihm einen Nachfrist setzen.
Man setzt ihm einen konkreten Termin mit der Mitteilung, dass danach die Sachen entsorgt werden. Lässt er diesen Termin verstreichen, weg mit dem Zeug.
Nach Ablauf der Fristsetzung kann der Spind geöffnet werden. Für die Abholung der Sachen noch einmal eine Frist setzen. Über die Länge gibt es keine Vorgaben, das ist immer etwas heikel. Ich würde 14 Tage nehmen. Evtl. kann man die Sachen dem Ex auch vorbeibringen oder schicken. Dann ist die Sache schnell und sicher vom Tisch.