Wann kann ich die BG Rente beantragen?

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Schon mal im Voraus: der VDK hat recht.

Zwischen BG und Rentenversicherung gibt es einen Unterschied: für eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung braucht man keinen Antrag stellen, für die Rente wegen völliger oder teilweiser Erwerbsminderung (aus der Rentenversicherung) ist dieser furchtbare Antragsvordruck notwendig.

Das bedeutet aber nicht das die BG automatisch eine Rente prüft. Das tut sie nur dann wenn es deutliche Hinweise darauf gibt das eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% für eine Zeit von mehr als 26 Wochen nach dem Arbeitsunfall vorliegt.

Eine solche Rente beginnt frühestens mit dem Tag nach dem Wegfall des Verletztengeldes. Da die MdE auch zu diesem Zeitpunkt eingeschätzt werden muss kann auch jetzt erst eine Begutachtung erfolgen. Wie lange sowas dauert hängt fast ausschließlich vom Gutachter und vom Umfang der Untersuchungen ab, nicht immer ist nur ein Gutachter anzuhören. Oft müssen mehrere Gutachten auf mehreren Fachgebieten wie Chirurgie, Neurologie, Orthopädie etc. angefertigt werden.

In Ihrem Falle erübrigt sich ein Antrag, die BG ist bereits in die Untersuchung einer möglichen Rentenzahlung eingestiegen, Sie haben bereits einen Gutachter gewählt. Die Unfallrente, wenn es denn eine gibt, wird auch rückwirkend gezahlt. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung (bei einer möglichen Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Stunden), diese kann allerdings bei Gewährung einer Unfallrente, auch für die Vergangenheit, gekürzt werden. Zurückzahlen müssen Sie aber nichts, die überzahlte Rente wird mit der aufgelaufenen Unfallrente verrechnet (§ 93 SGB VI, § 103 SGB X).

So wie es aussieht ist bei Ihnen der Ablauf wohl nahezu optimal, im Moment bleibt es Ihnen nur auf das/die Gutachten zu warten.

steffen0902  23.10.2014, 09:13

Das ist Falsch. Die BG ist zwar von Amtswegen verpflichtet zu Prüfen ob einen Versicherten nach einen Unfall eine Rente zusteht was jedoch Erfahrungsgemäß nur selten gemacht wird.

Du bist daher gut damit Beraten wenn du einen Formlosantrag auf eine Rente einreichst um spätere Diskussionen zu vermeiden.

Im übrigen gibt es auch Verjährungsfristen auf welche sich die zuständige BG berufen wird.

ProfFarnsworth  14.11.2014, 12:28
@steffen0902
Die BG ist zwar von Amtswegen verpflichtet zu Prüfen ob einen Versicherten nach einen Unfall eine Rente zusteht

Das ist dem Grunde nach richtig, allerdings erschöpft sich die "Prüfung einer Rente" meistens in der ersten Diagnose. So kommt keine BG auf die Idee bei jedem Unfall einen Rentenanspruch durch Gutachten prüfen zu lassen. Über 90% der Unfälle werden ohne Prüfung einer Rente abgelegt. Bei Antragstellung muss sie prüfen.

Und was die Verjährung angeht: der originäre Anspruch verjährt nicht, es verjährt nur der Anspruch auf eine Rentenzahlung. Um das zu verdeutlichen: Eine Rente kann auch für einen Unfall gewährt werden der X-Jahre zurückliegt, meinetwegen irgendwann in den 50er Jahren. Verjährt sind die Rentenansprüche für die Zeit vor den letzten 4 Jahren vor der Antragstellung, der grundsätzlich Anspruch auf eine Unfallrente überhaupt kann nicht verjähren.

Normalerweise wird 12 Monate nach dem Unfallereignis ein Gutachten über mögliche Dauerschädigungen erstellt. Ist das denn noch nicht geschehen, oder ist die Heilbehandlung noch nicht abgeschlossen?

Automatisch gibt es keine Verletztenrente. Die wird erst ab einer MdE von 20 % fällig.

ProfFarnsworth  16.09.2014, 21:34

Mal wieder Mumpitz.

Es sind bereits 78 Wochen rum, der Fragesteller ist "ausgesteuert". Und ich habe es schon öfter gesagt: das mit den 12 Monaten ist Unsinn.

Und mit der Gewährung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist auch das Heilverfahren abgeschlossen, ansonsten würde die BG nicht begutachten können.

Und den letzten Satz lasse ich besser unkommentiert, das passt gar nicht zusammen.

steffen0902  23.10.2014, 09:15
@ProfFarnsworth

Das ist Blödsinn. Ich beziehe durch die BG eine Rente und befinde mích seid Jahren schon in Heilbehandlung.

ProfFarnsworth  14.11.2014, 13:06
@steffen0902

Sie verwechseln Heilbehandlung mit Heilverfahren. Das Heilverfahren wird auch beendet wenn keine Besserung mehr in Sicht ist, nicht wenn die Unfallfolgen auskuriert sind.

Heilbehandlung und Heilverfahren sind Begriffe die gerne durcheinandergebracht werden, genauso wie vieles andere Halbwissen in Bezug auf BGen die Runde macht.