Darf der Zahltag einfach so geändert werden?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu 1) Wann wird der An­spruch auf das Gehalt fällig?

Hier gilt die Regelung des § 614 BGB. Da­nach ist die Vergütung nach der Leis­tung der Diens­te zu ent­rich­ten. Ist die Vergütung nach Zeit­ab­schnit­ten be­mes­sen, so ist sie nach dem Ab­lauf der ein­zel­nen Zeit­ab­schnit­te zu ent­rich­ten.

Das bedeutet, dass die Gehaltszahlung immer rückwirkend für die bereits geleistete Arbeitszeit erfolgt. Ist im Arbeitsvertrag ei­ne monatliche Vergütung ver­ein­bart ist, muss der Ar­beit­ge­ber erst nach Ab­lauf des je­wei­li­gen Mo­nats, d.h. am ers­ten Tag des fol­gen­den Mo­nats zah­len. An die­sem Tag wird al­so nach dem Ge­setz das Mo­nats­ge­halt fällig.

Abweichende Regelungen können allerdings per Arbeitsvertrag oder per Tarifvertrag vereinbart werden.

Kurz gesagt: Sofern in Deinem Arbeitsvertrag der 22. nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist es rechtens wenn der Arbeitgeber das Gehalt erst am 1. des Folgemonats auszahlt / überweist. Nur später darf es nicht sein.

zu 2) Kameraüberwachung der Mitarbeiter

Hier muss man zwischen der Überwachung öffentlicher Räume z.B. in einem Ladengeschäft und nicht öffentlicher Räume, z.B. Büros ohne Kundenverkehr, unterscheiden.

In öffentlich zugänglichen Räumen kann eine Videoüberwachung zulässig sein, wenn es ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gibt, die Überwachung durch Hinweisschilder kenntlich gemacht ist und es keine weniger Einschneidenden Maßnahmen zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers gibt.

In nicht-öffentlich zugänglichen Räumen darf eine Videoüberwachung immer nur im Einzelfall und eine kurze, befristete Zeit erfolgen. Und das auch nur,  wenn es einen konkreten Verdacht einer Straftat gibt und ebenfalls keine weniger einschneidenden Maßnahmen zur Verfügung stehen. 

Eine Überwachung privater Räume, wie dies hin und wieder im TV in einschlägigen Serien gezeigt wird, ist hingegen grundsätzlich verboten. Toiletten,  Sanitär-, Umkleide- oder Schlafräume dürfen überhaupt nicht videoüberwacht werden. Hier überwiegt die Intimsphäre.

alisa1994 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 09:21

In meinem Vertrag steht sogar noch der 15. als Zahltag.  Sie hatten das schon mal geändert, aber da immerhin mit Ankündigung. Jetzt hat er erst, nachdem alle angefangen zu fragen wo das Geld bleibt Bescheid gegeben und viele haben jetzt große Probleme 

NSchuder  28.04.2016, 09:30
@alisa1994

Das ist jetzt nur eine Vermutung, aber kann es sein, dass der Betrieb finanziell "klamm" ist?

Durch die Verschiebung erreicht Dein Arbeitgeber ja, dass er / sie eine Woche länger "Zeit" hat, um das Geld für die Gehälter zusammen zu bekommen.

Wenn im Arbeitsvertrag der 15. des laufenden Monats als Zahltag fest vereinbart ist, dann muss die Zahlung eigentlich auch am 15. des laufenden Monats erfolgen.

Dass einige Mitarbeiter durch die Verschiebung Probleme haben, kann ich gut nachvollziehen. Diese müssen ja auch z.B. weiterhin ihre Miete pünktlich zahlen - ob das Gehalt schon "da" ist oder nicht...

alisa1994 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 09:36
@NSchuder

Ja es kann sein, dass es finanzielle Probleme gibt. Ich arbeite in der Gastronomie und sie wollen momentan einen weiteren Laden eröffnen. Könnte sein, dass das Geld fehlt. Aber das ist ja nicht unsere Schuld  Arbeitnehmer

verreisterNutzer  28.04.2016, 21:32
@alisa1994

Schnell weg da...!!!

fehlt viel . Welche Branche - welche optische Erfassung? Am 22. die Endabrechnung vom Vormonat ? Oder Festgehalt vs. Stundenabrechnung?

Normal wäre seitens der Firmenleitung mit Vorlauf - damit alle das mitbekommen- umstellung auf den 01.des Folgemonat und jetzt eine Abschlagzahlung von70%.

alisa1994 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 09:24

Ich arbeite in der Gastronomie.  Der Zeitraum ist der 22.-21.04. und am 22. sollte das Geld kommen +/- 2 Tage. Im Vertrag steht sogar ein ganz anderer Zeitraum drin. Den hatten sie aber auch schon geändert und  handelt sich um Stundengehalt. 

Der Arbeitgeber kann den Termin selber festlegen, auch nachträglich verändern. Aber immer nur in der Zeit vom ersten Tag des Monats bis zum letzen Tag des Monats. Viele Arbeitgeber verändern den Termin der Entgeltzahlung gern zum Ende des Monats, also meistens zum 30. des laufenden Monats.

Das Geld dürfte wohl am 1.schon kommen und nicht am (nächsten 1.)?da die Banken Strafzinsen verlangen,gehen viele Arbeitgeber dazu über,Personalkosten früher auszuzahlen und nicht auf Konten zu parken.Diese Tatsache ist relativ neu und dürfte kaum bekannt sein.Es geht also schlicht um Kostenneutralität.Das ist also keine Neue Sozialleistung.Sofern in Deinem Arbeitsvertrag nichts geregelt ist,ist die Gehaltszahlung einen vollen Monat später auszuführen.Ansonsten gilt Dein Vertrag.Wegen den Kameras,suche erst unbedingt da sGespräch mit Deinem Vorgesetzten,ggf.dem Betriebsrat und wenn Du nicht weiter kommst,dann rate ich Dir einen Arbeitsrechtler,einen Fachanwalt einzuschalten.Beste Grüße.

Beim Zahltag bin ich mir nicht sicher. Aber um euch zu filmen braucht er die Genehmigung jedes einzelnen von euch mit Unterschrift.

DrStrosmajer  28.04.2016, 08:57

Auch der Zahltag wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Wenn darin steht "22. des Monats", dann ist der Lohn auch am 22. fällig und nicht 8 Tage später.