Zuhause gefilmt werden gegen den eigenen Willen?
Hallo,vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, der juristisch etwas vom Strafrecht versteht.Ich lebe mit meinem Freund in dessen Haus. Seit kurzem hat er angefangen, am Haus Kameras anzubringen und damit den Außenbereich zu überwachen. Bei jeder Bewegung bekommt er eine Nachricht via E-Mail auf sein Handy mit einem Live Video. Ich habe ihm schon damals gesagt. dass ich es nicht gut finde, wenn jeder Schritt von mir draußen überwacht wird, zumal ich ja gar keinen Zugriff auf die Kameras habe. Mittlerweile habe ich mich aber damit arrangiert, indem ich mich einfach seltener draußen aufhalte. Nun habe ich jedoch festgestellt, dass er gestern auch im Wohnzimmer eine Kamera aufgestellt hat. Ich habe nichts zu verbergen, es ist jedoch ein absolut komisches Gefühl, permanent überwacht zu werden. Egal, ob man das Wohnzimmer betritt, vor dem Fernseher sitzt oder in de Küche steht. Ich fühle mich in meiner Privatsphäre total eingeschränkt. Kann mir jemand sagen, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, mich gegen meinen Willen zu filmen, obwohl es natürlich sein Haus ist? Welche Möglichkeiten habe ich?Vorab vielen Dank
16 Antworten
Hallo.
Er darf es nicht, wenn du nicht damit einverstanden bist.
Recht auf eigenes Bild. Sag es ihm er soll es im Haus sein lassen.
Die Keule mit dem Strafrecht führt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen steinigen Weg, der mit einer Trennung enden könnte.
Was also unternehmen? Sollte dein Freund nicht begreifen wollen, dass eine derartige Überwachung den Partner empfindlich stört und auch ein Partner seine private Sphäre haben muss, dann solltest du ihm eine klare Ansage machen: Überwachung ja, wenn er denn das so braucht, aber dann ohne mich. Ein wenig diplomatischer, aber in diese Richtung sollte schon es gehen.
Das riecht ein wenig nach Kontrollsucht und wenn du nicht einschreitest, könnte sie weiter ausarten.
Ansonsten: Klebeband über die Linsen der Kameras und mal schauen, wie er reagiert.
Oder: er möchte nur in seiner Abwesenheit wissen, ob jemand einbricht. Dann könntest du ihm vorschlagen, dass keine Überwachung läuft, solange du anwesend bist.
Sein Haus - seine Regeln.
Privatsphäre gilt nur, wenn es Dein Haus oder zumindest ein gemeinsamer Familienwohnsitz wäre.
Du hast die Möglichkeit jederzeit auszuziehen.
Du kannst ausziehen, wenn es dir nicht passt. Würde ich übrigens auch machen - sofort!
Hm...auch wenn ich nicht so recht an die Echtheit der Frage glaube ist es ein interessantes Thema.
Nach dem Urteil des EuGH von 2014, Az. C-212/13 ist die Videoüberwachung in Privaträumen und nicht auf den öffentlichen Raum gerichtet eine "ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit" und somit erlaubt.
Wenn hier nicht heimlich gefilmt wird und die Daten dann keinem Dritten zugänglich gemacht werden dann gibt es hier auch keinen Verstoß gegen das UrhG.
Die gefilmte Person, die das nicht will, kann auf Unterlassung klagen und das Löschen der Daten beantragen. Zusätzlich könnte dann noch Schadensersatz geltend gemacht werden. Eben für die Kosten für Anwalt, etc. Möglich wäre evtl. auch Schmerzensgeld.
Jedoch könnte das interessant werden. Man müsste wohl klarstellen, wer hier quasi das Vorrecht hat. Der, dem die Wohnung gehört und das filmen will, oder der, der dort wohnt und weiß, dass gefilmt wird.