Zuhause gefilmt werden gegen den eigenen Willen?

16 Antworten

Hallo.

Er darf es nicht, wenn du nicht damit einverstanden bist.
Recht auf eigenes Bild. Sag es ihm er soll es im Haus sein lassen.

Die Keule mit dem Strafrecht führt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen steinigen Weg, der mit einer Trennung enden könnte.

Was also unternehmen? Sollte dein Freund nicht begreifen wollen, dass eine derartige Überwachung den Partner empfindlich stört und auch ein Partner seine private Sphäre haben muss, dann solltest du ihm eine klare Ansage machen: Überwachung ja, wenn er denn das so braucht, aber dann ohne mich. Ein wenig diplomatischer, aber in diese Richtung sollte schon es gehen.

Das riecht ein wenig nach Kontrollsucht und wenn du nicht einschreitest, könnte sie weiter ausarten.

Ansonsten: Klebeband über die Linsen der Kameras und mal schauen, wie er reagiert.

Oder: er möchte nur in seiner Abwesenheit wissen, ob jemand einbricht. Dann könntest du ihm vorschlagen, dass keine Überwachung läuft, solange du anwesend bist.

Sein Haus - seine Regeln.

Privatsphäre gilt nur, wenn es Dein Haus oder zumindest ein gemeinsamer Familienwohnsitz wäre.

Du hast die Möglichkeit jederzeit auszuziehen.

Du kannst ausziehen, wenn es dir nicht passt. Würde ich übrigens auch machen - sofort!

Hm...auch wenn ich nicht so recht an die Echtheit der Frage glaube ist es ein interessantes Thema.

Nach dem Urteil des EuGH von 2014, Az. C-212/13 ist die Videoüberwachung in Privaträumen und nicht auf den öffentlichen Raum gerichtet eine "ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit" und somit erlaubt.

Wenn hier nicht heimlich gefilmt wird und die Daten dann keinem Dritten zugänglich gemacht werden dann gibt es hier auch keinen Verstoß gegen das UrhG.

Die gefilmte Person, die das nicht will, kann auf Unterlassung klagen und das Löschen der Daten beantragen. Zusätzlich könnte dann noch Schadensersatz geltend gemacht werden. Eben für die Kosten für Anwalt, etc. Möglich wäre evtl. auch Schmerzensgeld.

Jedoch könnte das interessant werden. Man müsste wohl klarstellen, wer hier quasi das Vorrecht hat. Der, dem die Wohnung gehört und das filmen will, oder der, der dort wohnt und weiß, dass gefilmt wird.