Darf der Vorgesetzte in die Arbeitszeit Datenbank schauen?
Hallo. Wir haben bei uns in der Firma eine Arbeitszeit-Datenbank. Dort trägt man ein:
- Wann man kommt
- wielange man Pause macht
- und wann man geht.
Meine Frage: Darf der Abteilungsleiter/Vorgesetzte in diese DB hineinschauen?
Einen direkten Zugang dafür hat er nicht. Er gibt bei der Verknüpfung die Daten des Miarbeiters ein(z.B.Vorname&erster Buchstabe des Nachnamen) und kann dann in seinen Einträgen nachforschen.
Ich habe mal gelesen, dass dies nur der Chef des Unternehmens oder die Personalabteilung darf und der Vorgesetzte dies NUR bei begründetem Verdacht und dann auch die Daten von der Personalabteilung zur Verfügung bekommt und nicht einfach so das Kürzel eintragen darf und dann hinein zu sehen.
Kann mir einer von euch weiterhelfen, wenn möglich mit einem Link zu Gesetztesauszügen, Urteilen oder ähnliches.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, wenn nicht fragt nach, ich versuche es besser zu erklären.
Danke.
4 Antworten
Guten Morgen, ich denke, da gibt es keine Gesetze, die das regeln ABER gibt es eine Betriebsvereinbarung? Und: Gibt es einen Betriebsrat? Falls eines von beiden oder beides zutrifft, geh' den Weg über Deinen Kollegen aus dem Betriebsrat. Gruß KPB
Gegenfrage - wenn Du dich an deine Artbeitszeiten hältst - was hast Du zu befürchten?
Hallo.
Ich habe nichts zu befürchten, da ich mich an meine Arbeitszeit halte.
Es geht um das Prinzip! Ich komme mir vor wie bei der Stasi. Es wird alles unter Genrealverdacht gestellt. Das ist nicht angenehm vom Arbeiten her und ich möchte wenn möglich etwas dagegen tun.
Danke.
Oft können in Zeiterfassungssystemen Abteilungsleiter/Vorgesetzte freigeschaltet werden, damit sie Zugriff haben. Damit ist es ihnen also erlaubt die Arbeitszeiten des Mitarbeiters einzusehen.
Da gibt es keine staatliche Regelung zu, die Daten werden ja mit deinem Einverständnis erfasst und sind dann auch vom Unternehmen auszuwerten. Du könntest höchstens mal mit dem Betriebsrat sprechen ob es da eine firmeninterne Regelung zu gibt, dass z.B. nur der Personalchef in die Arbeitszeit-Daten einblicken darf.