sprechverbot während der Arbeit
Habe da mal eine Frage, Eine Kollegin hat mir heute erzählt, das ihr Vorgesetzter aus ihrer Abteilung es ihnen untersagt hat sich während der Arbeit zu unterhalten. Darf er das, obwohl die Kollegen beim Reden nicht die Arbeit unterbrechen, sondern ganz normal weiterarbeiten. Ist aber nur in dieser Abteilung, woanders wird es nur nicht gern gesehen, wenn man während der Arbeitszeit rumsteht und sich unterhält,.
6 Antworten
Dein Arbeitgeber hat natürlich einen weiten Spielraum für Weisungen, die die Ausführung deiner Arbeit betreffen. Rechtsgrundlage: §§ 106 GewerbeO, 315 ff. BGB. Die Weisungsbefugnis ist nach billigem Ermessen auszuüben. Dabei muss er aber auch die (Grund)rechte des Arbeitnehmers beachten. Es erscheint mir unverhältnismäßig ein totales Sprechverbot für Privatgespräche bei einer Tätigkeit anzuordnen, die keine besondere Konzentration erfordert (wie z.B. die eines Chirurgen). Zu einer erheblichen Verschlechterung der Arbeitsleistung dürfen die Privatgespräche aber nicht führen. Fraglich ist, inwieweit man deswegen einen Konflikt mit dem AG riskieren will.
Das ist natürlich die Frage, aber bei dem was da gemacht werden muss ist das totale Sprechverbot übertrieben, dann dürfte ich ja auch keine Musik hören, was ich bei meiner Arbeit meistens immer mache. Aber als ich einmal in dieser Abteilung zu aus geholfen habe und kurz auf Toilette war wurde ich sogar gefragt wo ich gewesen sei, man habe mich schon vermisst, dabei war ich noch nicht einmal 2 min. Weg. In der Abteilung ist es eh fast schon so schlimm, das man fast denken könnte man wäre im Knast
Natürlich darf er das, während der Arbeitszeit hat er die Weisungsbefugnis. Und wenn er der Meinung ist, dass das Unterhalten zu sehr ablenkt, dann ist das eben so.
(Dämlich finde ich das auch, dass er es so eng sieht. Aber es ist sein gutes Recht.)
Nein das darf er nicht . Ihr seid nciht in der Schule , und somit dürfen alle immer ihr Meinung sagen..
Ich hoffe ich konnte helfen :)
MFG
Tanjo
frei Meinungsäußerung ist ein Menschenrecht!
Das Recht kannst du nach der Arbeit ausüben.
Außerdem muss der Arbeitgeber sich nicht an Menschenrechte halten, sondern nur an die ihn bindenden Gesetze.
Wenn die Gespräche privater Natur sein, darf der Vorgesetzte das selbstverständlich untersagen. Auch wenn man die Arbeit beim Quatschen nicht vollständig einstellt oder unterbricht: es lenkt ab und für Privatgespräche wird man nunmal nicht bezahlt.