Darf ein Hotel meine Daten an Dritte herausgeben?
Angenommen ich möchte nicht das jemand erfährt, wann und mit wem ich in einem Hotel war. Darf das Hotel die gespeicherten Daten an (private) Personen nachträglich raus geben? Wie oft passiert es durch ein geschicktes Telefonat das Daten, die niemand etwas angehen, weiter gegeben werden.
Wie ist da die Rechtslage oder hatte jemand schon in so einem Fall Erfahrungswerte?
Danke. Dominik
4 Antworten
Nein, damit machen sie sich strafbar laut Bundedatenschutzgesetz. Nur mit deiner Einwilligung (schriftlich) ist das erlaubt.
Das Hotel MUSS gem. Meldegesetz einen Meldezettel über die Anwesenheitsdauer an die jeweilige Gemeinde übermitteln.
Und sollte zB jemand im Hotel anrufen und nach XY fragen, wird das Hotel auch Auskunft geben. Die Meldepflicht kannst Du nicht umgehen und was Telefonanrufe angeht, würde ich gleich beim einchecken bekanntgeben, daß ich 'offiziell nicht hier bin'.
Deine Daten dürfen nicht ohne deine Zustimmung herausgegeben werden. Verletzen die Deine Privatsphäre oder verstoßen gegen den Datenschutz kannst du dagegen vorgehen. Ein seriöses Hotel wird in keinem Fall unerlaubt irgendwas von deinen Daten oder etwas über dich an 3. herausgeben.
Durch den Übernachtungsvertrag muss sich das Hotel bestimmten Regelungen unterwerfen, dazu gehört auch der Datenschutz. Daten über Übernachtungen dürfen nicht an Privatpersonen weitergegeben werden. Das schliesst nicht aus, dass durch geschicktes Fragen und unsensibles Hotelpersonal trotzdem Informationen auch an Unbefugte gegeben werden können.