Zeiterfassung Firma Arbeitsrecht?

5 Antworten

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Wenn um 8.00 Uhr Arbeitsbeginn ist, muss der AN um 8.00 Uhr anwesend sein.

Ist er früher im Betrieb, muss er ja nicht arbeiten. Es hindert ihn niemand sich fünf Minuten vor die Stempeluhr zu stellen und punktgenau anzustempeln.

Das bedeutet doch nicht, dass der AG damit automatisch verpflichtet ist, jede Minute der Anwesenheit der AN zu bezahlen. Es spielt auch keine Rolle, dass es jetzt eine neue Zeiterfassung gibt, die minutengenau rechnet.

Er meint, dass das wohl rechtlich nicht erlaubt wäre, dass es bei einer digitalen Zeiterfassung und festen Arbeitszeiten keinen Puffer gibt

Ich habe keine Ahnung, wo Dein Kollege das her hat, dass ihm diese fünf Minuten gutgeschrieben werden sollen. Er soll doch bitte mal seine Rechtsauffassung belegen.

Bei uns im Betrieb gibt es viele Schichtarbeiter. Die können auch nicht kommen und gehen wann sie wollen. Es gibt Anfang- und Endzeiten für die einzelnen Schichten und in dieser Zeit müssen die MA da sein.

Wir haben aber eine Betriebsvereinbarung in der steht, dass für die MA in der Produktion die Arbeitszeiten jeweils 10 Minuten vor und 10 Minuten nach der Schicht gezählt werden, da es bei Schichtübergaben immer zu Überschneidungen der Schichtarbeiter kommt.

Die anderen Mitarbeiter haben Gleitzeit. Sie müssen während der Kernarbeitszeit anwesend sein, ansonsten wird jede Minute gezählt.

Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen, es kann jetzt nicht jeder anfangen oder aufhören wann er möchte.

Die Zeiterfassung zählt bei den MA mit Gleitzeit ab 6.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Wer da früher im Betrieb ist bekommt diese Zeit auch nicht bezahlt.

Wenn es in Eurem Betrieb einen Betriebsrat gibt, fragt dort doch mal nach, ob man nicht eine entsprechende Betriebsvereinbarung schließen kann.

user738443 
Beitragsersteller
 03.09.2020, 10:30

Er meinte als Quelle, dass das bei seiner alten Arbeitsstelle auch so war und die meinten, dass das aus rechtlichen Gründen so sein muss.

Ich hab mir fast schon gedacht, dass das Blödsinn ist und die halt aus gutem Willen vielleicht einen Puffer eingebaut hatten.

Auf jeden Fall vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Hexle2  03.09.2020, 13:57
@user738443
Er meinte als Quelle, dass das bei seiner alten Arbeitsstelle auch so war und die meinten, dass das aus rechtlichen Gründen so sein muss.

Na das ist ja mal eine tolle Quelle. Entweder hat man dort keine Ahnung oder Dein Kollege hat eine blühende Fantasie und reimt sich zusammen, was er gerne hätte.

aus gutem Willen vielleicht einen Puffer eingebaut hatten.

Vielleicht ist dort der AG so "nett" oder es gibt dort auch einen Betriebsrat und entsprechend eine Betriebsvereinbarung (wie bei uns).

Auf jeden Fall vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Bitte, sehr gerne

Hexle2  04.09.2020, 14:16
@Hexle2

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Gibt es feste Arbeitszeiten, dann gibt es feste Arbeitszeiten.

Die "Stechuhr" macht auch u.U. deutlich, wenn sich jemand nicht daran hält und z.B. vor dem Ende der geregelten Arbeitszeit geht.

user738443 
Beitragsersteller
 03.09.2020, 10:31

So sehe ich das halt auch. Im Arbeitsvertrag steht 8:00 - 16:00 Uhr und die Stempeluhr ist dafür da um zu prüfen ob ich in dem Bereich wirklich anwesend war. Was davor oder danach passiert kann dem AG ja egal sein.

Ihr habt eben FESTE Arbeitszeiten und KEINE Gleitzeit.

user738443 
Beitragsersteller
 03.09.2020, 10:34

Eben. Aus diesem Grund meinte halt der Mitarbeiter, dass es einen kleinen Puffer gegeben muss, weil man nicht immer zeitgenau um 8:00 Uhr stempeln kann. Bei Gleitzeit gibt es ja sowie so einen Puffer.

Halte ich auch für Schwachsinn, aber ich wollte mal auf Nummer sicher gehen und nachfragen :D

MaryLynn87  03.09.2020, 10:41
@user738443

Seine Zeit fängt aber fix um 8 an zu zählen weil er eben keine Gleitzeit hat. Darum wird auch est 8 gerechnet. Wenn er selbstständig früher da ist, dann ist das wunderbar von ihm. Bringt aber in der Zeitabrechnung nix.

Es gibt feste Arbeitszeiten und Gleitzeit.

Bei fester Arbeitszeit beschwert sich der Mitarbeiter zu Unrecht, bei Gleitzeit hätte er Recht.

GutenTag2003  03.09.2020, 10:36
bei Gleitzeit hätte er Recht.

Nur dann, wenn dies sich innerhalb der Gleitzeit abspielt. I.d. Regel gibt es bei der Gleitzeitregelung eine Gleitzeit und eine Kernarbeitszeit.

Außerhalb der Gleitzeit würde er sich ebenfalls zu Unrecht beschweren.

user738443 
Beitragsersteller
 03.09.2020, 10:35

Wenn die Gleitzeit am Morgen zwischen 8:00 und 9:00 Uhr ist, dann dürfte er sich doch auch nicht beschweren, dass die Zeit zwischen 7:55 und 8:00 nicht gezählt wird.

Aber ich weiß natürlich was du meinst.

Also bei unserer Firma war das ähnlich. Und das war schon vor über 20 Jahren.