Darf ein Vermieter eine Anmeldebestätigung verlangen?
Hallo ...ich hab mal die Fragen , darf ein Vermieter meine Anmeldebestätigung verlangen, für meine neue Wohnung ? Und kann er mir vorschreiben wie oft ich Besuch bekommen darf ??? Kann ich mir nicht vorstellen. Vielen Dank. .
14 Antworten
Nein. Der Vermieter schließt einen Mietvertrag, die Anmeldung ist Deine Sache (allerdings gibt es eine "Meldepflicht".)
Der Vermieter hat keinerlei Einfluss oder Mitspracherecht bezüglich der Besucher seines Mieters, entspr. "JKlauseln" im Mietvertrag wären nicht rechtwirksam.
Lebt allerdings ein "Besucher" mindestens sechs Wochen in der Wohnung des Mieters, so muss der Vermieter darüber informiert und um Erlaubnis gebeten werden.
Diese Antwort ist definitiv falsch. Der Vermieter ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich der Mieter anmeldet. Deshalb muß er bei der Anmeldung auch als Wohnungsgeber unterschreiben. Unterläßt er dies, macht er sich nach dem Meldegesetz strafbar.
mindestens 6 Wochen? Nanu?
er hat keinen Einfluss darauf, aber kann eine verlangen!
Eine Erlaubnis nach 6 Wochen ist nicht erforderlich, hier geht es nur um ggf. zusätzlich zu berücksichtigende Nebenkosten.
Ich sehe keinerlei Notwendigkeit, Der Vermieter ist keine Behörde der die Kontrollpflicht obliegt. Jeder Bürger der BRD ab 16 Jahren hat einen Personalausweis. In diesem ist erfasst, wo er angemeldet ist. Es reicht also, dass der Vermieter die Daten der Bewerbung mit denen des PA abgleicht. Vor Einzug in die neue Wohnung wird sich niemand ummelden, muss er auch nicht. Nach dem Einzug hat er binnen einer Frist sich anzumelden, dabei erfolgt der Eintrag mit der neuen Wohnanschrift. In diesem Zusammenhang legt der Mieter dem Meldeamt den neuen Mietvertrag zum Beweis vor. Letzteres zu kontrollieren ist nicht Aufgabe des Vermieters. Das wäre aus meiner Sicht Amtsanmaßung.
Das Besuchsrecht gilt 24 Std. ohne Einschränkung auf 2- oder 4beiner oder geschlechtsspezifisch. Die Dauer ist bei ca. 5 bis 6 Wochen limitiert. Dafür ist keine Erhöhung der BK-Vorauszahlungen möglich. auch nicht bei Personenumlage.
Die Überprüfung, ob sich der Mieter unter der neuen Adresse angemeldet hat, ist nicht Sache des Vermieters. Er hat dazu kein Recht, wie schon in meiner Antwort stehend ist das Amtsanmaßung. Es gibt weder seitens des Mieters die Pflicht dem V. das nachzuweisen noch seitens des Vermieters das Recht, den Nachweis der Ummeldung zu fordern.
Der Vermieter darf erwarten dass sich der Mieter beim Einwohnermeldeamt anmeldet. Er darf sich das auch zeigen lassen. In Deutschland haben wir eine Meldepflicht. Ein Vermieter hat daran ein berechtigtes Interesse, da z.B. Nebenkosten wie Müll von einer Anmeldung abhängen. Vorschreiben wie viel Besuch man haben darf, kann er nicht. Allerdings sollte man bei dauerhaftem Besuch über Nacht vorsichtig sein. Ab 6 Wochen Aufenthalt gilt ein Besuch nicht mehr als Besuch.
Seit 1.11.2015 besteht eine Gesetzessänderung zur Ummeldung. Danach kann ein Mieter der sich nicht kurzfristig Ummeldet mit bis zu 1000 € bestraft werden. Dazu ist der Vermieter verpflichtet ,dem Mieter eine dementsprechende Bescheinigung zur Anmeldung auszuhändigen. Der Mietvertag reicht nicht! Tut der Vermieter das nicht, kann auch er mit bis zu 1000€ bestraft werden. Daher sollte der Vermieter sich die Aushändigung der Bescheinigung unbedingt Quittieren lassen, Ob der Mieter sich anmeldet muss er jedoch nicht prüfen. Das gleiche gilt für eine Abmeldebestätigung.
Sinn der Sache ist es Missbrauch von Meldeadressen zu unterbinden. Würde ein Vermieter eine Bescheinigung für jemanden ausstellen ,der tatsächlich nicht unter dieser Adresse wohnt( Briefkasten z.B.) um damit eine andere Meldeadresse vorzutäuschen, kann er mit bis zu 50000€ bestraft werden.
Vielleicht wirst Du mit diesem Vermieter immer wieder Ärger haben. Das scheint ja ein Tyrann und Menschenschinder zu sein.
In dem PA wird aber die alte Adressen des neuen Mieters stehen, die dem Vermieter nichts über seine Anmeldung am neuen Wohnort nutzt.