Vermieter untersagt Paketzustellung
Ich bekomme hin und wieder Pakete die ich bestellt habe. Im Schnitt ca. 1x im Monat. Da ich aber Tagsüber arbeite und keine Pakstation in der Nähe ist, wird natürlich versucht das Paket im Haus bei den Nachbarn abzugeben. Jetzt habe ich Post von meinem Vermieter erhalten. Der vermieter öchte mir jetzt die Paketlieferung zu mir nach hause verbieten bzw. soll ich sicherstellen, dass ich zu Hause bin. So genau kann man die Lieferungen nicht beeinflussen...naja meine frage Darf er mir das verbieten?
14 Antworten
Wie will Dir Dein Vermieter denn verbieten, Dir Deine Pakete zustellen zu lassen? Das gehört zur normalen Nutzung einer Immobilie.
Es gibt doch gar keine Mittagsruhe mehr.
Mittagsruhe gibt es i. d. R. nicht, jedenfalls nicht in den Immisionsschutzgesetzen.
Nette Nachbarn hast du da ;) Warum verweigern sie nicht Einfach die Annahme und fertig? Glaube aber nicht, dass dein Vermieter dir dies verbieten kann. Du kannst ja auch nicht wissen, an wen die Post weiter gegeben wird. Oder gibt es nur einen Nachbarn? Aber kann man nicht mit der Post vereinbaren, dass deine Pakete Generell an die Filiale geliefert werden? Hermes und Co arbeitet doch auch schon mit Filialen, wo man es dann abholen kann.
Oh man, da Lob ich mir meine alten Nachbarn. Immer hilfsbereit. Häng doch ein Schild an die Tür: Lieber Postbote, Meine Nachbarn möchten für mich keine Pakete mehr entgegen nehmen. Sollte ich nicht zu Hause sein, klingeln Sie bitte nicht meine Nachbarn wach, sondern nehmen Sie die Pakete bitte direkt wieder mit zur Filiale, ich hole diese dann gerne ab. Vielen Dank.
ich habe mehrere Nachbarn. Und in der Regel wird da auch kein Paket angenommen. Der Paketdienst klingelt halt und das scheint zu stören. Obwohl die normale Post auch bei uns klingeln muss.
Um den Stress aus dem Weg zu gehen, würde ich mir die Pakete zur Arbeitsstelle schicken lassen, sofern das geht.
Der Arbeitgeber kann verbieten, dass Privatpost an Mitarbeiter geliefert wird.
Natürlich kann er dir das nicht verbieten. Der nette Nachbar, der sich da wohl beschwert hat, braucht die Pakete ja nicht anzunehmen.
Der Postempfang gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Vermieter eine Ersatzzustellung an Nachbarn im Haus verbieten können?
Aber nicht, dass andere Hausbewohner dadurch z.B. in der Mittagsruhe gestört werden.