Darf der Vermieter meine Wohnung betreten?
Mein Vermieter möchte meine Wohnung zur Vermessung betreten. Also er hat eine Firma damit beauftragt. Ich wohne schon einige Jahre in der Mietswohnung. Die Daten sind bekannt. Mir gefällt es gar nicht, dass der Vermieter oder ein Beauftragter in meiner Privatspähre herumschnüffelt. Zudem muss ich dafür aufräumen Kann es sein, dass die Vermessung nur ein Vorwand ist die Wohnung zu betreten?
Die Daten der Wohnflächen sind bekannt? Woher weißt du das?
Naja ich habe ja einen Mietvertrag, wo eine qm Zahl angegeben ist.
8 Antworten
Ich darf annehemen, dass du Betriebskostenvorauszahlungen leistest, die mit einer Abrechnung der BK einhergehen. Da kannst du vergleichen, ob die Wohnfläche den Angaben im Mietvertrag entspricht.
Warum der Vermieter eine erneute Vermessung der Wohnung nun beauftragen will, muss er dir detailliert darlegen. Tut er das nicht, bleibt der Vermesser vor deiner Wohnungstür.
Nachtrag: Der Vermieter kann über duie Baupläne des Hauses verfügen, hat es sie nicht, darf er sie aus dem Bauamt oder Archiv anfordern.
Kann es sein, dass die Vermessung nur ein Vorwand ist die Wohnung zu betreten?
Möglich, aber das musst Du dem Vermieter aber nachweisen können.
Kannst Du das nicht, musst du den Zugang gewähren.
ich verstehe aber das Problem nicht wirklich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass mal eine Dritte Person in deiner Wohnung muss. Oder was machst Du bei einem Wasserrohrbruch?
Auch sonst gibt es eben "gute" Gründe. Wir hatten letztens mal einen Verkauf einer Immobilie. Wenn dort aller 2 Tage irgendwelche Kaufinteressenten durch deine gesamte Wohnung (einschließlich Schlafzimmer) laufen, ist so ein Vermessungstermin noch recht entspannt ;-)
Ja, wenn die Vermessung notwendig ist, was normalerweise der Fall ist, weil Pläne nie so genau sind wie die Wirklichkeit.
Das wirst Du wohl oder übel dulden müssen.
Aber ob der Vermieter in die Wohnung muss, oder ob es reicht wenn die beauftragte Firma das macht, das würde ich hinterfragen.
Das kann sein. Der Vermieter hat grundsätzlich kein Recht deine Wohnung "einfach so" zu betreten. Wenn jedoch Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen und es dazu notwendig ist deine Wohnung zu betreten, musst du das zulassen.
Bin kein Anwalt, nimm mein Wort mit Vorsicht (oder google das einfach...).
Aber sobald ich weiß, darf dein Vermieter nach Anmeldung deine (seine) Wohnung betreten.
Er muss sich aber rechtzeitig ankündigen, es zu vernünftigen Zeiten machen und einen guten Grund haben.
Kann sein, dass es ein Vorwand ist, aber wenn du das nicht beweisen kannst hast du nichts in der Hand.
Ja keine Frage im Notfall. Aber dann muss er nicht ins Wohnzimmer. Das ist persönlicher Bereich.