Mein wg zimmer Vermieter hat mir eine Abmahnung geschickt wegen Unordnung und Tierhaltung. Darf er das?
Vorgeschichte:
Der Brief ist sehr detailliert und beschreibt auch ein Gespräch was wir hatten. Aber natürlich nur den Teil der mich dumm da stehen lässt. Es geht unter anderem um die unordnung in der Wohnung, wobei ich zugeben muss das ich die Wohnung aufräum tätigkeiten ab und an mal schleifen lasse ich aber keine falls die Wohnung verdrecke so wie er es behauptet.
Mein Mitbewohner (der sein Zimmer als 2t Sitz mietet und hier ab und an zum Training herkommt) hat sich direkt bei der ersten unordnung in der Wohnung mein Vermieter beschwert. Er hat mir 1 Nachricht geschrieben das die Wohnung unordentlich ist worauf ich geantwortet habe das ich die Wohnung am nächten Tag aufräumen werde (weil es Samstag Abend war und ich nicht um 20.30 noch aufräumen wollte) und da es mich etwas angepisst hat der er mir schreibt das ich putzen soll, hab ich ihn gebeten sich nicht in meine Haushaltsführung einzumischen. Im Nachhinein sehe ich ein das das falsch war und ich nicht so hätte reagieren sollen.
Ich habe die Wohnung aufgeräumt aber trotzdem eine Abmahnung von meinem Vermieter bekommen und er hat mich gebeten meine Katzen aus der Wohnung zu schaffen. Ich bin mit Katze eingezogen und habe mir vor kurzem eine 2te zugelegt, mein neuer Kater ist nun 1 man mir entkommen bei ihm ins Bad gestiegen und hat angeblich auf den Teppich gepinkelt. Mein Vermieter wollte darauf hin das über die tierhaftplicht Versicherung machen, die ich aber nicht habe. Als ich ihn das erzählte kam nichts mehr zu dem Thema.
Trotzdem will er das ich die Tiere aus der Wohnung schaffe. Ich habe ihm mehr als 1 mal gesagt das ich das nicht tun werde und das er mir das auch nicht verbieten kann weil es gesetzte gibt die mich davor schützen. Er meinte das währe ihm egal.
Frage:
Jetzt einige Monate später habe ich die 2te Mahnung bekommen, In der wieder diese 2 hauptbegründungen stehen (unordnung und Katzen). Am Ende des Briefes steht das wenn ich die Mängel biss zum 27. 01 nicht beseitige erfolgt eine fristlose Kündigung ohne Korrespondenz. Jetzt ist meine Frage darf er das mit diesen Begründungen?
7 Antworten
was steht im Mietvertrag bezgl. Tierhaltung?
keine Erlaubnis und ne 2. Katze angeschafft!! nicht klug. die Tiere halten sich nicht nur in deinem Zimmer auf.
schaffst die Tiere nicht ab - Kündigung ist rechtens
wie es in deinem Zimmer aussieht - hat den Vermieter nicht zu interessieren, solange du keine Bausubstanz angreifst.
EINE Katze; KEINE 2
mein neuer Kater ist nun 1 man mir entkommen bei ihm ins Bad gestiegen und hat angeblich auf den Teppich gepinkelt
aha - und wer keine Tierhaftpflicht hat, zahlt den Schaden selbst.
Okay aber darf er mich fristlos kündigen?
ja da Abmahnungen erfolgt sind - du hast nicht reagiert
Ich kommentier mal mit, nach diesem Text...
- Unordnung ist per se Privatsache. Problematisch wird es dann, wenn es ein Zustand ist, der die Wohnung nachhaltig schädigen kann (z.B. Essensreste draußen lassen, Müll aufm Balkon stellen etc...alles was halt Viecher anziehen kann). Oder wenn der Wohnbereich vom anderen Mitmieter angegriffen wird.
- "sich nicht in meine Haushaltsführung einzumischen" - Du hast diese Reaktion ja schon als falsch anerkannt, aber dein Mitbewohner hat ganz sicher was dazu zu sagen, wie du den "Haushalt führst". Ist auch sein Lebens- und Wohnbereich
- Wenn du keine Erlaubnis für die Tierhaltung hast, dann darf dich der Vermieter abmahnen und auch rauswerfen. Du könntest auch nur die Erlaubnis für Katze 1 haben - was NICHT bedeutet, dass du dir Katze 2 ohne Genehmigung anschaffen darfst. Sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, dass Tierhaltung erlaubt ist.
- Nach einigen neuen Gerichtsurteilen kann man Tierhaltung per se nicht komplett verbieten, aber es ist ausreichend wenn dir der Vermieter einen Grund nennt wieso diese Tierhaltung nicht erlaubt ist. Der Faux-Pas mit dem "Einsteigen beim Nachbar" ist da natürlich nicht hilfreich gewesen. Dazu hast du nicht mal eine Tierhaftpflicht, die bei Schäden haftet...Das heißt wenn das Tier in seiner Wohnung massiv was beschädigt, kannst du den Schaden vielleicht nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen.
Diese Gründe sind vollkommen ausreichend, um diese Haltung zu verbieten. Da schützt dich kein Gesetz, wie du vielleicht meinst
Er kann dich jetzt fristos kündigen, wenn du nix machst
Problemlos. (er muss es nicht mal auf die Tierhaltung schieben, mit Frist kann er dich auch als unzumutbaren Mieter rauskriegen. Er hat genug Material dafür, auch wenn du das als unfair ansiehst)
Die Wohnung ist generell immer aufgeräumt, ich habe halt alle paar Monate so eine paar Tage wo ich den Haushalt streichen lasse weil mich der Stress vom Alltag oder der Arbeit einholt. Dann sieht hier auch chaotisch aus, aber es sind auf keinen Fall Messi Zustände. Alles an unordnung was bemängelt wurde war in weniger als 30 Minuten komplett entfernt. Mein Mitbewohner rennt aber immer direkt zum Vermieter wenns halt vorkommt. Die erste Un 2te Abmahnung liegen auch 4 Monate auseinander weil ich in der Zwischenzeit alles ordentlich hatte und man nichts sagen konnte.
Ich habe für die Tierhaltung seine mündliche Erlaubnis im Mietvertrag steht dazu soviel ich weiß garnichts. Ich hab ihm auch angeboten die Schäden aus eigener Tasche zu zahlen aber von ihm kam nichts mehr dazu.
Es wäre einfacher gewesen, wenn du den Brief gezeigt hättest. So hat man das Gefühl, als ob sich der Vermieter sehr wohl im Recht befinden könnte.
Du beschreibst deine Wohnsituation in Verbindung mit deinem Mietvertrag sehr ungenau. Billdest du zusammen mit dem anderen Mieter eine Mieterpartei, die geinsam einen Mietvertrag über eine Wohnung mit dem Vermieter geschlossen hat?
Oder hast du einen separaten MV mit dem Vermieter über ein Zimmer ind dieser Wohnung nebst Nutzungsrechten in Küche und Bad abgeschlossen?
Wurden im Mietvertrag Vereinbarungen über Haltung von Haustieren geschlossen?
Der Vermieter kann im ersten Fall nur Abmahnungen gegen die Partei senden. im 2. Fall ist zu unterscheiden, ob hier Zustände im Nutzungsbereich oder im gemieteten Zimmer gemeint sind. 2 Abmahnungen mit gleichem Grund können ur gegen die Partei (beide Mieter) gerichtet worden sein ode eben gegen dich als Einzelmieter. Es droht dioe Fristlose Kündigung ... Kläre mich also auf.
Ich habe einen einzelnen Mietvertrag wo ½ Küche und ½ Bad drinnen angegeben sind.
Die gemeinten Räume sind gemeinschaftsräume, aber die Räume sind nach beiden Mahnung direkt von mir aufgeräumt worden und zwischen den Mahnungen liegen 4 Monate weil ich in der Zwischenzeit immer alles aufgeräumt habe.
Sodachte ich es mir auch. Halbe Küche und halbes Bad hast du nicht gemieet sondern immer Bad und Küche als Ganzes leider nur zur Nutzung genau so wie der andere Mieter. Was ist mit den Haustieren?
Die Abmahnungen sind Schrott, Unordnung kann zwar abgemahnt werden, führt aber nicht zur Kündigung. Nur unhaltbare unhygienische Zustände, die zur Beschädigung der zu nutzenden Räume führen können.
Wenn du ein WG-Zimmer teilweise möbliert angemietet hast, ist dir schon klar, dass du eine verkürzte Kündigungsfrist hast. Und wenn du bereits die zweite Abmahnung bekommen hast kann der Vermieter auch fristlos kündigen. Dann musst du die Wohnung zwar nicht auf der Stelle verlassen, aber du bist ab dem Moment im Verzug. Es fallen also bereits Kosten an. Und ob du mit zwei Katzen dann überhaupt etwas findest, dürfte zumindest fraglich sein.
Ich hatte die mündliche Erlaubnis für die 1ste Katze und im Mietvertrag steht soweit ich weiß nichts über Tierhaltung drinne. Und doch ich halte die beiden in meine 1½ Zimmern und die beiden betreten Küche und Badezimmer nicht.