Neues Waschbecken wegen 2mm Absplitterung?
Hallo,
bei der Übergabe der Wohnung nach unserem Auszug (Erstbezieher nach Renovierung, ca. 4 Jahre Mietdauer) ist dem Vermieter ein kleiner Kratzer, bzw. Absplitterung aufgefallen (Sie Bild). Das dieser Schaden von uns ausgeglichen werden muss ist in Ordnung, allerdings wünscht der Vermieter ein neues Waschbecken, was ich überzogen finde, zumal die Absplitterung 2mm beträgt und keinerlei Funktion beeinträchtigt ist. Natürlich hält der Vermieter aus diesem Grund die Kaution zurück. Meine Frage: Muss wegen diesem Schaden ein gesamtes neues Waschbecken her? Wie würdet Ihr mit diesem Thema umgehen? Vielleicht haben einige ähnliche Erfahrungen gesammelt und könnten weiterhelfen. Grüße
5 Antworten
Haftpflicht würde selbstverständlich den Schaden begleichen. Wegen 2 mm allerdings riecht das eher danac, dass der Vermieter sich hier selber "sanieren" will.
Würde die Sache an den Mieterschutzbud oder einen Anwalt übergeben.
Vorher aber um unnötigen Ärger zu vermeiden mit dem Vermieter sprechen.
2mm ist wahrlich kein Grund für ein neues Waschbecken. Hier lässt sich sicherlich auch eine Ausbesserung erzielen.
Da schreiben manche von normaler Abnutzung. Nein, das ist es nicht!
Es ist eine Sachbeschädigung und der Vermieter verlangt zurecht, dass der Schaden, den man zweifelsfrei als Mieter verursacht hat, auch wieder beseitigt wird. Er will sehr ungern einem Nachmieter ein beschädigtes Waschbecken übergeben.
Alle Versuche, den Schaden dauerhaft zu beseitigen, werden scheitern. Es hilft tatsächlich nur der Austausch. Ich vermute mal, es handelt sich hier nicht um ein teures Designerstück, sodass das Becken selbst wohl unter 100 € kosten dürfte und mit dem Austausch so ca. 200 € anfallen werden.
Von den 100 € wird sich aber der Vermieter einen bestimmten Anteil aufgrund des Alters abziehen lassen müssen. Bei einem Alter von 4 Jahren vermutlich 20 - 25 %.
Melde den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung. Diese wird sich nicht so anstellen und den Vermieter bitten, einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, bzw. den Austausch in Auftrag zu geben und die Rechnung dann einzureichen. Dann hat das auch nichts mehr mit der Kaution zu tun.
Ich sehe das genauso. Anhand des Fotos vermute ich mal, dass es sich eben nicht um ein 0-8-15-Baumarkt-Waschbecken handelt. Das sieht schon etwas hochwertiger aus.
Abnutzung oder Verschlechterung des Zustandes sind mit der Miete abgegolten (bei vertragsgemäßem Gebrauch). Da gibt es auch Urteile in dieser Richtung. U.a. auch wg. kl. Schäden an Wanne etc. (Microschaden hier 2mm), da bedarf es keiner Erneuerung. Beim Folgemieter kommt das in's ÜP, mehr nicht.
Sprich einmal mit Deiner Haftpflichtversicherung, ob sie diesen Schaden übernimmt.
Meiner Ansicht nach völlig übertriebene Reaktion des Vermieters. Sowas ist normaler Verschleiß.
Ein Grund, die Kaution einzubehalten, ist das selbstverständlich nicht. Das riecht nach Abzocke.
Ärger dich nicht mit dem rum, übergib das einem Fachanwalt für Mietrecht oder dem Mieterbund, dem du hoffentlich angehörst.
Ab mit dem ganzen Vorgang an einen Fachmann (Rechtsanwalt oder Mieterbund), damit ihr fix eure Kaution, ordentlich und korrekt verzinst, zurück bekommt.
Auf nichts einlassen.
Die Dokumentation des Zustandes ist noch keine Foprderung auf Schadenersatz. Ich würde abwarten, was der V. unternimmt. Wenn im ÜP nicht unterschrieben (vom Mieter), dass er für den Schaden aufkommt, besteht derzeit keine Leistungspflicht.
Ich frage mich hierbei, ob die forderung vom Vermieter erfolgen muss, oder die Forderung bereits dadurch gemacht wurde, dass im Ü.Protokoll "Kratzer 2mm im Waschbecken" steht. Anderfalls würde ich einfach mal die forderung abwarten, müsste aber aber dann garantiert ewig auf Rückzahlung der Kaution (6 Monate darf er ja) warten.