Wann fristlose Kündigung möglich? Vermieter terrorisiert uns!

9 Antworten

bei uns liegen die Nerven blank - längerer Text!

Der ist doch nicht lang. :-)

Gestern Abend stand der Vermieter vor der Tür. Er setzte seinen Fuß in den Türspalt und bedrohte meinen WG-partner massiv, wenn das Geld nicht sofort käme, bräuchte er sich nicht aus der Wohnung trauen, Gewaltandrohung.....Wir überlegen noch, ob wir zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, oder nicht...

Man sollte sich das nicht gefallen lassen, jedoch wenn sie es nicht beweisen können wird das nicht viel bringen. außer noch mehr Ärger.

Eben sprach meine Vermieterin auf die Mailbox, ich soll anrufen, sie hätte schlechte Nachrichten für uns. Aber ich traue mich nicht, anzurufen - packe das gerade psychisch nicht (Gewalterfahrung in der Vergangenheit etc)

Sie sollten auch nicht zurückrufen.

  1. Brauchen Sie sich dann nicht darüber nicht ärgern.

  2. Wenn es was Wichtiges ist, z.B. eine Kündigung wegen Zahlung Rückstand oder z.B. Eigenbedarfskündigung, dann muss das schriftlich erfolgen und klar begründet sein.

Eine Kündigng wegen Mieterückstand kommt eh erst in Frage , wen n man mit mehr als einer Miete im Rückstand ist

Wann darf ein Vermieter fristlos kündigen??

Bei mehr als einer Miete Rückstand oder wenn er vom Mieter bedroht oder geschlagen wird:

Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden. Es sollte in jedem Fall zeitnah gekündigt werden. Langes Warten führt zu der Vermutung, daß die Unzumutbarkeit wohl doch nicht gegeben war.

Der Mieter schlägt oder beleidigt den Vermieter;

Der Mieter stört den Hausfrieden hartnäckig trotz erfolgter Abmahnungen.

Der Mieter bringt eine Parabolantenne trotz gerichtlichen Urteils und Vollstreckung wieder an.

Der Mieter zahlt die vereinbarten Nebenkosten nicht, die schon eine erhebliche Höhe (über eine Monatsmiete) erreicht haben. (vorher Abmahnung erforderlich). Im Einzelfall ist immer eine Abmahnung mit vorheriger Fristsetzung zur Beseitigung des vertragswidrigen Verhaltens erforderlich, es sei denn, die Setzung einer Frist oder die Erteilung einer Abmahnung wäre offensichtlich erfolglos oder der Mieter ist im Zahlungsverzug oder die sofortige Kündigung aus anderen Gründen gerechtfertigt ist.

Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache, § 543 BGB Der Vermieter kann kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen erheblich verletzt.

Wie sollen wir uns verhalten??
  • Sich vielleicht nach einer neuen Wohnung umschauen, so eine Vermieter will man doch au Dauer nicht haben.

  • Sich an den Mieterbund wenden.

MfG

Johnny

dem vermieter vorher bescheid sagen,dass das geld paar tage später kommt und nicht bedrohen lassen,der kann euch fristlos kündigen,wenn 2 monatsmieten nicht gezahlt sind.

Bei einmaliger verspäteter Mietzahlung kann der Vermieter nichts machen.

Ein Vermieter kann fristlos kündigen, wenn mindestens zwei Monatsmieten ausstehen.

Einfach nur unpünktliche Zahlungen reichen dafür nicht; das geht erst nach mehreren Wiederholungen und Abmahnungen. Guckst Du:

http://www.123recht.net/Kuendigung-bei-unpuenktlichen-Mietzahlungen-Abmahnung-erforderlich-__a34133.html

Fuß in den Türspalt setzen ist möglicherweise schon Hausfriedensbruch und die Gewaltandrohung ist ebenfalls strafbar. Das sollte auch angezeigt werden, damit das Verhalten polizeibekannt ist, falls mal etwas passiert.

Der Anzeigende ist ja schon Zeuge - noch besser ist immer, wenn noch weitere Personen dabei waren und das bestätigen können.

Er darf erst fristlos kündigen, wenn mehr als zwei MM Rückstand besteht, soweit ich weiß. LG Elfi96