Darf der Vermieter Fotos von Geschäft machen ohne Erlaubnis?

5 Antworten

Das durfte er nicht und man hätte es ihm wie selbst ein unangemeldetes Betreten des angemieteten Geschäfstlokals kraft Hausrecht untersagen können.

Andererseits gilt für Geschäftsräume eben keine Unverletzlichkeit einer Wohnung und ich vermag nicht nachzuvollziehen, inwieweit deine Persönlichkeitsrechte oder Privatsphäre verletzt wurden, wenn er im Verkaufsraum deine Regale mit Warensortiment ablichtete.

Von außen durfte er fotografieren, was er mag, solange kein Kunden erkennbar wären. 

Nun hat er aber und ich sehe allenfalls einen Rechtsgrund, ihm die Veröffentlichung der Fotos zu untersagen. Ob die lediglich seine Unterlassungsaufforderung untermauern sollen, weiß ich nicht. Ob sie in einem Rechtstreit zugelassen würden, entscheidet der Vorsitzende.

Hoffe, das hilft dir weiter :-)

G imager761

Er darf, solange Du es als Ladeninhaber nicht verbietest. Jeder Kunde darf bei Dir so lange und so viel fotografieren, wie er mag. Ja, man darf sich sogar aufgefordert fühlen, noch mehr zu fotografieren, wenn der Inhaber nur dabei steht und nichts sagt.

Das ist durchaus vergleichbar mit dem Verhalten eines Spanners am FKK-Strand. Hier stellt auch jeder alles aus und wenn dann jemand durch geht und alle(s) fotografiert und niemand, weder ein Plakat, noch eine Ansage noch eine konkrete Ansprache verbietet das, ist es im Umkehrschluss erlaubt.

Anders als bei einer Wohnung, die schon vom Grundgesetz her geschützt ist. 

Du hättest es ihm, kraft Deines Hausrechts, verbieten müssen. Jetzt kannst Du nur noch fragen, wofür er fotografiert hat und ihm z. B. die Veröffentlichung untersagen.

Nein im Geschäft hat er keine Fotos zu machen den wer weis schon wofür er das benutzen würde .Vermieter dürfen auch nicht mal so eben bei einer Mietwohnug einfach fotos machen wen nichts vorliegt.Anders kann es von außen sein.Aber selbst dan kans du das verbieten wen er einfach die warenauslage fotagrafiert..und da zb was schutzwürdieg e ist zb waren mit eigene krativen Dekor bzw KReative ware die vieleicht sogar geschützt ist .

Fotos darf er zb machen Wen ein Wassrerrohrbruch oder so etwas vorlieg und das für die Versicherung zb ist.

imager761  08.05.2016, 08:29

Sagt wer? Im Ggs. zu persönlichen Gegenständen einer Mietwohnung dürfte das Warenangebot eines Ladenlokals nicht unter das Persönlichkeitsrecht oder Eingriff in die Privatsphäre fallen.

LM219 
Beitragsersteller
 07.05.2016, 17:37

Was könnte ich jetzt im Nachhinein unternehmen? Weil er hat ohne die Erlaubnis von jeder Einrichtung Fotos gemacht und ich dachte er darf das und habe mein Mund gehalten.

Nein, das darf er nicht.

Ja weil er der vermieter ist darf er dass